Leipzig (DT) Am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Pflicht der Förderung katholischer Beratungsstellen durch das Land Brandenburg. Dass die obersten Verwaltungsrichter im Anschluss bereits ein Urteil fällen, gilt dem Vernehmen nach als sehr wahrscheinlich, wenn auch nicht als sicher. Der Entscheidung wird eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Konkret müssen die Richter entscheiden, ob ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Dezember 2013 Bestand hat, das den beiden Schwangerenberatungsstellen in Strausberg und Cottbus der Caritasverbände im Erzbistum Berlin und im Bistum Görlitz einen Anspruch auf Förderung durch das Land attestierte.
Aufsehen erregendes Urteil erwartet
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über Förderung katholischer Beratungsstellen in Brandenburg. Von Stefan Rehder