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Auch Taliban-Kämpfer haben Rechte

Amerikas Höchstgericht verhilft dem Recht zu einem historischen Sieg

Der amerikanische Supreme Court hat entschieden, dass auch die seit sechs Jahren auf Guantánamo festgehaltenen Taliban-Kämpfer das anerkannte – allgemeine – Bürgerrecht in Anspruch nehmen dürfen, dass ihre Haftbeschwerden uneingeschränkt vor einem ordentlichen Gericht gehört und verhandelt werden. Es zählt also nicht zu den auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit zweifelhaften Privilegien des amerikanischen Präsidenten, zu erklären, dass Guantánamo, weil auf Kuba gelegen, ein Territorium sei, auf dem die amerikanische Verfassung nicht gilt.

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