Berlin (DT/dpa) Die rund 35 000 Freiwilligen, die den Wegfall des Zivildienstes in Deutschland pro Jahr ausgleichen sollen, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Der Kindergeldanspruch galt bisher nur im Freiwilligen Sozialen und Freiwilligen Ökologischen Jahr. Nach Darstellung des Familienministeriums besteht nun eine einheitliche Regelung. Bei der Obergrenze für das Taschengeld sei bereits beschlossen worden, dass es einen einheitlichen Höchstsatz geben soll.