Berlin (DT/KNA) Im Ringen um die rechtliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung spricht sich ein neuer Antrag für ein völliges Verbot aus. In dem vom CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg vorgelegten Gesetzentwurf heißt es: „Wer einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.“ Zur Begründung sagte Sensburg am Dienstag in Berlin auf Anfrage: „Wir dürfen hier keine Ausnahmen zulassen. Jede Ausnahme würde nämlich bereits die Grundfesten des Würdeschutzes erschüttern und zerstören.“