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„Anti-Religion“ als Religionsgemeinschaft

Der „Humanistische Verband“ wird in Berlin den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Damit ist er den Kirchen gleichgestellt. Von Heinrich Wullhorst
Ausstellung zu 90 Jahre Nationalversammlung
Foto: dpa | Der besondere Status, den weltanschauliche Gruppen erlangen können, geht auf die Weimarer Reichsverfassung zurück. Sie wurde 1919 von der Nationalversammlung in Weimar beschlossen. Das Grundgesetz hat diese Regelung übernommen.

In Berlin wird der „Humanistische Verband“ jetzt den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Der dortige Senat gab grünes Licht für eine solche Entscheidung. Damit ist die Organisation, die nach eigenen Angaben die Interessen religionsloser Menschen vertritt, den Kirchen und der Jüdischen Gemeinde im Land Berlin nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gleichgestellt. So endet ein langer Kampf um die Anerkennung, der in diesem Bundesland bereits im Jahre 1997 begonnen hat.

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