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AfD will Kirche Geld streichen

Die bayerische AfD stellt in ihrem Wahlprogramm den bisher geltenden Staatskirchenvertrag in Frage. Von Tilman Asmus Fischer
AfD-Bundestagsfraktion
Foto: dpa | Wie denken Alexander und Alice Weidel über die Vorschläge ihrer bayerischen Parteifreunde zum Staatskirchenrecht? Im Programm zur Bundestagswahl war der Ton jedenfalls noch moderater. Dort war gefordert worden, „die Bezahlung von Kirchenrepräsentanten wie Bischöfen etc. aus allgemeinen Steuermitteln“ zu streichen. Eine Kündigung der Staatskirchenverträge stand da aber noch nicht zur Debatte.

Von zentraler Bedeutung für die kirchenpolitische Programmatik des Wahlprogramms der bayerischen AfD ist eine Forderung, die in solcher Intensität in der Vergangenheit lediglich von der Linkspartei und Teilen der Grünen vorgetragen worden war: Die Ablösung der Staatsleistungen gemäß des Verfassungsauftrags nach Artikel 138 WRV. Dies wird damit begründet, dass bekenntnislose Bürger „nicht über ihre Steuern zur Finanzierung von Bekenntnisgemeinschaften herangezogen werden“ dürften. Dies freilich blendet die historische Genese der Staatsleistungen – als Gegenleistung für die Säkularisation beziehungsweise Enteignung kirchlichen Eigentums um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts – gänzlich aus.

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