Die Gesellschaft für Gesundheitsberatung (GGB) hat Bundespräsident Joachim Gauck gebeten, das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes nicht zu unterschreiben. In einem Schreiben, das der „Tagespost“ vorliegt, begründete die von dem Arzt Max Otto Bruker im Jahr 1978 gegründete gemeinnützige Gesellschaft, ihre Bitte, mit der Behauptung, Teile des Gesetzes basierten auf einer „Täuschung“. So sei in dem Gesetzestext mehrfach von „der Entnahme von Organen bei verstorbenen Spendern“ die Rede. Die so bezeichneten Patienten, seien jedoch keine „Verstorbenen“.
8 043 Euro pro transplantiertes Organ
Organspende rechnet sich – Die Frage ist nur: Für wen? – Die Gesellschaft für Gesundheitsberatung bittet Bundespräsident Gauck, das novellierte Transplantationsgesetz nicht zu unterzeichnen. Von Stefan Rehder