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§ 219a: Streit um Studie

Kabinett bewilligt fünf Millionen Euro zur Erforschung psychischer Folgen von Abtreibungen – Abtreibungsbefürworter schäumen vor Wut. Von Stefan Rehder

Der Streit um die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) kommt auch nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett nicht zur Ruhe. Anlass für den neuen Zwist sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von fünf Millionen Euro, die das Kabinett Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am vergangenen Mittwoch für die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie bewilligt hatte. Spahn erhält das Geld in vier Trancen von je 1,25 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2023, um eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die „Informationen zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gewinnen“ soll.

So stand es jedenfalls am Schluss des fünf Punkte umfassenden Eckpunktepapiers. Das am 12. Dezember 2018 der Öffentlichkeit vorgestellte Papier umriss den Kompromiss, auf den sich die Bundesminister Horst Seehofer (Innen), Katarina Barley (Justiz), Jens Spahn (Gesundheit), Franziska Giffey (Familie) und Helge Braun (Kanzleramt) nach monatelangen Verhandlungen Ende vergangenen Jahres geeinigt hatten. In dem Ende Januar vorgestellten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (DT vom 7.2.) fand die Studie keine Erwähnung mehr. Manche hatten daraus den Schluss gezogen, das Vorhaben sei aufgegeben worden.

Dem ist jedoch mitnichten so. Nach Informationen des „Berliner Tagesspiegels“ trägt die Vorlage für den Kabinettsbeschluss vom vergangenen Mittwoch die Unterschrift von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Wörtlich heiße es darin: „Um die gesundheitlichen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Breite in den Blick zu nehmen, sind vertiefte Erkenntnisse auch zu möglichen psychischen Folgen von Relevanz.“ Daher werde das Bundesministerium für Gesundheit noch in diesem Jahr eine „umfangreiche wissenschaftliche Studie“ in Auftrag geben und hierfür „für die Jahre 2020 bis 2023 insgesamt fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt“ bekommen, zitiert das Blatt das Dokument.

Während der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, selbst Arzt, die Studie gegenüber der „Tagespost“ als „großen Erfolg für die vielen Frauen“ wertete, „die von dem lange aus ideologischen Gründen verharmlosten Post-Abortion-Syndrom betroffen sind“, gehen Abtreibungsbefürworter sprichwörtlich die Wände hoch. „Empörend“ und „Ich habe bei der Vorstellung des Entwurfs gedacht: Gott sei Dank ist die Studie raus“, zitiert die „tageszeitung“ (taz) die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Frauengesundheit Hilde Mattheis. Auch die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Maria Noichl, echauffiert sich. „Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun.“ Die einseitige Konzentration auf mögliche negative Folgen einer Abtreibung zeuge von einem „rechtsextremen Gedankengut“, wie sie es auch im Europäischen Parlament erlebe. Die „Bild am Sonntag“, die als Erste über die Bewilligung der zusätzlichen Haushaltsmittel berichtete, zitiert den SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Post mit den Worten: Es sei „ein Skandal, für solchen Unsinn Millionen auszugeben“. Der Katholik, der den Münchner Norden (Wahlkreis 217) seit 2013 im Deutschen Bundestag vertritt, ist ordentliches Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie sowie stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss. Kritik kam auch aus der Opposition: Die Union drücke damit „eine Haltung des Misstrauens und der Kontrolle gegenüber Frauen aus“. Derartige Studien seien „reiner Populismus der sogenannten Lebensschützer“, befand etwa die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws. Und ihr Pendant bei den Linken, Cornelia Möhring, kritisierte: „Statt die Rechte von Frauen zu stärken“, verfalle die Bundesregierung „der Argumentation der Abtreibungsgegner“ (Siehe hierzu auch S. 8).

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