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AfD: Islamfeindlichkeit kein Kriterium für Verfassungsfeindlichkeit

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stilisiert Islamkritik zum verfassungsfeindlichen Kriterium und schwächt damit das Grundgesetz.
AfD und Islamfeindlichkeit
Foto: Martin Schutt (dpa-Zentralbild) | Islamfeinden wirft der Verfassungsschutz vor, sich gegen die „im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte“ zu wenden. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft, ob die AfD verfassungsfeindlich ist. Ein Kriterium der Prüfung ist die Haltung der Partei zum Islam. Das Amt spricht von einer „verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit“. Doch was bedeutet „Islamfeindlichkeit“? Der bayerische Verfassungsschutz versteht darunter Personen, die dem Islam eine „Vereinbarkeit mit einem demokratischen System“ grundsätzlich absprechen und eine Unterscheidung zwischen dem „Islam als Religion“ und dem „Islamismus als extremistischer politischer Ideologie“ vornehmen.

Schwerwiegender Vorwurf, der einer öffentlichen Debatte bedarf

Islamfeinden wirft der Verfassungsschutz vor, sich gegen die „im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte“ zu wenden. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf, der einer Klärung und einer öffentlichen Debatte bedarf. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat diese Klärung in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung verlangt. Das ist zunächst einmal als Nebensache einzustufen.

Im Koran gibt es durchaus Suren, die einen politisch-kämpferischen Charakter aufweisen

Jedoch hebelt das Kriterium, das über die Verfassungsfeindlichkeit der Partei entscheidet, die Meinungsfreiheit aus und missachtet die wissenschaftlich fundierten Fakten der Islamforschung. Denn es erklärt nur eine Variante des Islam für gültig und andere als „Rand- und Ausnahmeerscheinungen“. Stand in der internationalen Islamwissenschaft aber ist, dass vor allem der Koran die Grundlage der Lehre vom Islam darstellt. Und darin gibt es durchaus Spuren, die einen politisch-kämpferischen Charakter aufweisen.

DT

Warum die Ambivalenz des Koran die Vereinbarkeit des Islam mit einem liberalen, demokratischen Staatswesen in Frage stellt, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 14. Februar 2019.

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