Ärztekammer: Petition gegen §219a

Hamburg (DT/KNA) Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, plädiert für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. „Die sachliche Information darüber, welche Ärztin und welcher Arzt den Frauen in ihrer Notlage helfen kann, muss erlaubt sein und darf nicht mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht werden“, erklärte er am Dienstag bei der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg. Die Versammlung, der Montgomery ebenfalls als Präsident vorsteht, hat eine Resolution verabschiedet, in der sie den Bundestag zu einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch auffordert, der „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus untersagt. Er kriminalisiere Ärzte in nicht nachvollziehbarer Weise, hieß es darin. Die Berufsordnung der Ärzteschaft regele in ausreichendem Maße die Grenzen zwischen Werbung und Information.

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