Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die aufgrund von Werbung für Abtreibungen verurteilt wurde, hat ihre Forderung nach einer Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a wiederholt. Mit dem Paragrafen, der Werbung für Abtreibungen verbietet, sei das Informationsrecht für Frauen nicht zu erreichen, auch nicht, wenn er verändert werde, sagte Hänel der "tageszeitung" (Montag). "Die Abtreibungsgegner werden nicht aufhören, Ärzte anzuzeigen und der Auslegung der Gerichte ist Tür und Tor geöffnet. Sie können einen freisprechen oder ins Gefängnis stecken, und das nur wegen einer Information auf einer Webseite", so Hänel.
Hänel war vor knapp vier Monaten zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert hatte. Laut Amtsgericht Gießen handelte es sich dabei um unerlaubte Werbung für Abtreibungen. Hänel war in Berufung gegangen und will den Angaben zufolge notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise".
DT/epd
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