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Von Notz: Ditib kritisch beobachten

Es könne nicht sein, so der religionspolitische Sprecher der Grünen, dass ein Verein wie Ditib zur illegitimen Einflussnahme „für Spionage oder politische Repression“ genutzt werde.
Ditib kritsch beobachten
Foto: Henning Kaiser (dpa) | "Unter dem Strich wäre es sehr wünschenswert, wenn – im Hinblick auf die Pluralität auch der Religionsgemeinschaften – der Islam in Deutschland eine Stimme hat und man einen verbindlichen Dialog führen kann", so von ...

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz hat versichert, dass seine Partei den türkischen Moscheeverband Ditib kritisch beobachte. „Schon lange fordern wir Transparenz ein, wo es immer noch keine Transparenz gibt“, so der religionspolitische Sprecher der Grünen im Interview mit der „Tagespost“. Es könne nicht sein, so von Notz, dass ein solcher Verein zur illegitimen Einflussnahme genutzt werde, „für Spionage oder politische Repression“.

Strenge Kriterien bei der Verteilung von Geldern

Von der Bundesregierung fordert von Notz, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag ist, sehr strenge Kriterien im Hinblick auf die Gelder anzulegen, die sie verteile. Der 47-Jährige bleibt aber dennoch dabei: „Unter dem Strich wäre es sehr wünschenswert, wenn – im Hinblick auf die Pluralität auch der Religionsgemeinschaften – der Islam in Deutschland eine Stimme hat und man einen verbindlichen Dialog führen kann.“

Von Notz äußerte sich auch zu den grundsätzlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich des kirchlichen Arbeitsrechtes. Gerade in Deutschland seien die Kirchen einflussreiche und wichtige Arbeitgeber, so der Grünen-Politiker. „Da ist es absolut notwendig, dass hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte kein Zwei-Klassen-System entsteht, bei dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kirchen schlechter gestellt sind als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Selbstbestimmungsrecht der Kirchen anwenden

Dennoch sei es ein berechtigtes Anliegen, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen anwenden zu können, sodass sich diese nicht selbst in Wertungswidersprüche begeben müssten. „Die EuGH-Entscheidung gibt dafür eigentlich eine sehr gute Grundlage“, so von Notz.

DT/mlu

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