Nach einem Gutachten des Bundestag kann das Verbrennen von israelischen Flaggen unter Strafe gestellt werden. Einer Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes zufolge ist dies verfassungsgemäß und mit dem geltenden Gleichheitsanspruch vereinbar. Aufgrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung könne es geboten sein, diese Flagge besonders zu schützen. Nach geltender Rechtslage ist es derzeit nicht strafbar, wenn ein Demonstrant eine ihm gehörende Flagge verbrennt.
Nach der Anerkennung Jerusalems als Israels Hauptstadt durch US-Präsident Donald Trump im vergangenen Dezember war es zu Demonstrationen gekommen. Berichten zufolge wurden dabei in Berlin antisemitische Parolen skandiert und israelische Flaggen verbrannt.
Der rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, kündigte an, er werde in seiner Fraktion dafür werben, das Verbrennen der israelischen Flagge unter Strafe zu stellen. Die nationalsozialistischen Verbrechen schafften eine besondere deutsche Verantwortung für das Ansehen Israels und die Sicherheit jüdischer Mitbürger. „Beides darf nicht einmal symbolisch durch eine Flaggenverbrennung gefährdet werden“, sagte Fechner.
DT/KNA