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Urteil zu Sterbehilfe: Befangenheitsklage Recht gegeben

Das Bundesverfassungsgericht wird ohne seinen Richter Peter Müller über die Verfassungsbeschwerden gegen das neue Sterbehilfegesetz entscheiden. Geklagt hatte ein Sterbehilfeverein, der Müller als parteiisch ansieht.
Gesundheitsminister fordert bessere Sterbebegleitung zu Hause
Foto: Daniel Karmann (dpa) | Gegen das Ende 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Suizidbeihilfe liegen Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfevereinen, Palliativmedizinern und tödlich Erkrankten vor, die das Gesetz für zu restriktiv halten.

Das Bundesverfassungsgericht wird ohne seinen Richter Peter Müller über die Verfassungsbeschwerden gegen das neue Sterbehilfegesetz entscheiden. Dies teilte der Zweite Senat des Gerichts am Dienstag in Karlsruhe mit. Das Gericht gab damit der Klage eines Sterbehilfevereins Recht, der Müller in dem Verfahren als befangen und parteiisch ansieht. Vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter im Jahr 2011 hatte Müller als saarländischer Ministerpräsident 2006 einen Gesetzesentwurf zum Verbot von gewerbsmäßiger Sterbehilfe in den Bundesrat eingebracht. Dieser fand keine Mehrheit, wurde aber inhaltlich beim nun gültigen Sterbehilfegesetz 2015 aufgegriffen. Zudem wandte sich Müller gegen jede Form aktiver Sterbehilfe.

Das Verfassungsgericht betonte, der Ausschluss Müllers bedeute nicht, dass eine tatsächliche Voreingenommenheit vorliege. Eine „berechtige Besorgnis der Befangenheit“ reiche aber aus. Verfahrensbeteiligte könnten bei einer „vernünftigen Würdigung aller Umstände“ an der Unparteilichkeit Müllers zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht plant, in diesem Jahr über elf Verfassungsbeschwerden gegen das Sterbehilfegesetz zu entscheiden. Wahrscheinlich ist eine mündliche Verhandlung. Einen Termin gibt es indes noch nicht.

Gegen das Ende 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Suizidbeihilfe liegen Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfevereinen, Palliativmedizinern und tödlich Erkrankten vor, die das Gesetz für zu restriktiv halten. Zugleich wandte sich der Zusammenschluss von Medizinern „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ an Karlsruhe.

DT/KNA

 

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Bundesverfassungsgericht Deutscher Bundesrat Deutscher Bundestag Peter Müller Sterbehilfe

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