Bei den amerikanischen Kongresswahlen vom vergangenen Dienstag lag das Hauptaugenmerk zwar auf den Entscheidungen um die Sitze in Senat und Repräsentantenhaus. In drei Bundesstaaten – Alabama, West Virginia und Oregon – konnten die Wähler jedoch auch über den Lebensschutz abstimmen. Dabei feierten Abtreibungsgegner in Alabama und West Virginia Erfolge: Dort stimmten die Bürger für Gesetzesinitiativen, die in der Verfassung festlegen, dass kein Recht auf staatlich finanzierte Abtreibungen bestehe. Zudem existiere kein grundsätzliches Recht auf Abtreibung – auch nicht in Fällen von Missbrauch oder Lebensgefahr der Mutter.
In Alabama fand die Initiative die Zustimmung von 60 Prozent der Wähler
In Alabama fand die entsprechende Initiative die Zustimmung von 60 Prozent der Wähler. Der damit verabschiedete zweite Zusatz zur Verfassung des Bundesstaates besagt, die „Unantastbarkeit ungeborenen Lebens und die Rechte ungeborener Kinder, inklusive des Rechts auf Leben, anzuerkennen und zu unterstützen“. In der Verfassung von West Virginia wird es künftig lauten: „Nichts in dieser Verfassung sichert oder schützt ein Recht auf Abtreibung oder macht die Finanzierung von Abtreibung nötig“. Im Westküstenstaat Oregon scheiterte ein ähnliches Vorhaben.
William Lori, der Erzbischof von Baltimore in West Virginia, bezeichnete die Entscheidung der Wähler als „Zuwendung zu einer Kultur des Lebens“. Die Bürger hätten dem Gesetzgeber mitgeteilt, dass sie für das Leben seien. „Ihre Stimmen setzen den Jahrzehnten ein Ende, in denen Abtreibungen mit Steuergeldern finanziert wurden und zu mehr als 35 000 Todesfällen geführt haben.“
Erfolge für den Lebensschutz spiegeln allgemeinen Trend wider
Die Erfolge der Lebensschutz-Initiativen in Alabama und West Virginia spiegeln zwar einen allgemeinen Trend auf Ebene der Bundesstaaten wider, den Zugang zu Abtreibungen einzuschränken. Dennoch wird sich in der Praxis zunächst nichts ändern, da die US-Verfassung vorrangige legislative Gültigkeit hat. Und dieser zufolge sind Abtreibungen bis zur zwölften Woche einer Schwangerschaft erlaubt. Damit die jüngst angenommenen bundesstaatlichen Gesetze wirksam wären, müsste zunächst der Supreme Court das Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aufheben, das seit 1973 die Straffreiheit von Abtreibungen garantiert.
DT/mlu
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