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USA: Trendwende bei Todesstrafe?

Vorstöße von Justizminister William Barr und Präsident Donald Trump stoßen auf Widerstand der US-Bischofskonferenz.
Elektrischer Stuhl
Foto: Trent Nelson / Pool (The Salt Lake Tribune / POOL) | Elektrischer Stuhl - eine der Hinrichtungsmethoden in den USA.

Vor 129 Jahren, am 6. August 1890, fand die erste Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl statt. Bis heute ist dies in den USA eine der Methoden, die Todesstrafe zu vollstrecken. Selbst Befürworter der Todesstrafe haben nach einigen „Pannen“ bei der Durchführung ernsthafte Zweifel an der Funktionalität der Methode. Doch bei der Todesstrafe steht jenseits der Frage des „Wie“ die Frage des „Ob“. Immer seltener wird sie in den USA vollstreckt, immer mehr US-Bundesstaaten haben sie in den letzten Jahren abgeschafft.

In diesen Tagen scheint sich der Wind zu drehen. Justizminister William Barr will sie auf Bundesebene wieder vollstrecken lassen, Präsident Donald Trump fordert nach den Attentaten von El Paso und Dayton mit insgesamt 31 Toten die Todesstrafe für „Hassverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Die Sicht der Katholischen Kirche

Der Katechismus der Katholischen Kirche schloss die Todesstrafe nicht immer explizit aus. In Nr. 2266 heißt es: „Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.“ Weiter heißt es: „Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener“ (Nr. 2267).

Papst Johannes Paul II.: Todesstrafe nur "in schwerwiegendsten Fällen"

Bereits Papst Johannes Paul II. griff in der Enzyklika „Evangelium Vitae“ (1995) diesen Aspekt auf: Strafen „dürfen, außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen“ (Nr. 56). Der Fall, dass der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich ist, so Johannes Paul, sei „heutzutage infolge der immer angepaßteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (Nr. 56). Geändert hatte sich dennoch nichts.

Papst Benedikt XVI.: "Alles für Abschaffung der Todesstrafe tun"

Auch nicht unter Papst Benedikt XVI. Er hat jedoch im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Africae munus“ (2011) die Verantwortlichen aufgerufen, „alles im Bereich des Möglichen zu tun, um die Abschaffung der Todesstrafe zu erlangen“. Bei einer Generalaudienz im gleichen Jahr brachte er vor den Gläubigen seinen Wunsch zum Ausdruck, dass „eure Entscheidungen die politischen und gesetzgeberischen Initiativen fördern, die in einer wachsenden Zahl von Ländern vorangetrieben werden, um die Todesstrafe abzuschaffen und wesentliche Fortschritte zu unterstützen, damit das Strafrecht den Ansprüchen der Menschenwürde der Gefangenen wie auch der wirksamen Erhaltung der öffentlichen Ordnung angeglichen werden“. Doch auch Benedikt ließ den Katechismus unangetastet.

Papst Franziskus: "Die Todesstrafe ist unzulässig"

Bis vor einem Jahr, als Papst Franziskus die Passage über die Todesstrafe im Weltkatechismus reformierte. Heute, so heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation „an die Bischöfe über die Neuformulierung der Nr. 2267 des Katechismus“, gebe es eine „wachsende Einsicht, dass die Menschenwürde auch durch das Begehen schwerster Verbrechen nicht verloren geht, ein vertieftes Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat sowie das Vorhandensein von wirksameren Haftsystemen, die den erforderlichen Schutz der Bürger sicherstellen“, was „zu einem neuen Bewusstsein geführt“ habe, „das die Unzulässigkeit der Todesstrafe anerkennt und deshalb ihre Abschaffung fordert“. Somit habe Papst Franziskus festgestellt: „In der heutigen Zeit ist die Todesstrafe unzulässig, so schwer das Verbrechen des Verurteilten auch sein mag“.

Protest der US-Bischöfe

Die Bischofskonferenz der USA protestiert entsprechend gegen den Rückfall des Landes in die flächendeckende Anwendung der Todesstrafe. Der Vorsitzende der Kommission für Justiz und menschliche Entwicklung, Bischof Frank Dewane, zeigte sich „tief besorgt“ über den Schritt der US-Administration. Er rief die staatlichen Stellen auf, ihre Pläne zu verwerfen und sich stattdessen von der Liebe Gottes bewegen zu lassen, „die stärker ist als der Tod“.

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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