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USA: Bäcker muss keine Torte für Homosexuelle backen

Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass ein Konditor aus dem US-Bundesstaat Colorado keine Hochzeitstorte backen muss, wenn dies seinen religiösen Überzeugungen widerspricht.
Ehe für Alle
Foto: Ina Fassbender (dpa) | ARCHIV - ILLUSTRATION - Zwei Männer schneiden schneiden am 02.10.2017 nach ihrer Eheschliessung im Rathaus von Hamm (Nordrhein-Westfalen) eine Hochzeitstorte an.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem Konditor aus dem US-Bundesstaat Colorado Recht gegeben, der einem homosexuellen Paar aus Gründen seiner religiösen Überzeugung keine Hochzeitstorte backen wollte. Die Bürgerrechtskommission von Colorado habe in einem früheren Urteil gegen den Bäcker Jack Phillips eine „verfassungsrechtlich inakzeptabel Feindseligkeit“ gegenüber der Religion gezeigt, heißt es im Urteilsspruch des Supreme Court. Die Entscheidung fiel mit sieben zu zwei Stimmen für den Konditor. Die Bürgerrechtskommission hatte Phillips dazu verpflichten wollen, eine Torte für das homosexuelle Paar zu backen. Phillips argumentierte, dass dies gegen sein Bürgerrecht auf freie Religionsausübung verstoße. Dieser Position hat sich das Oberste Gericht nun angeschlossen.

Die US-Bischofskonferenz zeigte sich höchst erfreut über das Urteil. „Die heutige Entscheidung bestätigt, dass gläubige Menschen aufgrund ihrer tiefen religiösen Überzeugung keine Diskriminierung erleiden, sondern stattdessen von Regierungsvertretern mit Respekt behandelt werden sollten“, so die Bischöfe in einer Stellungnahme. Dies gelte auch für Menschen wie Jack Philipps, „die dem Herrn in allen Situationen des alltäglichen Lebens dienen wollen“. In einer pluralistischen Gesellschaft müsse aufrichtige Toleranz Menschen mit unterschiedlichen Standpunkten erlauben, ihre Überzeugungen frei vertreten zu können, selbst wenn sie nicht mit denen der Regierung übereinstimmten. Auch der katholische Rechtswissenschaftler Robert George spendete dem Obersten Gericht Beifall: „Der Gerichtshof ist zur richtigen Entscheidung gelangt“, erklärte George gegenüber „EWTN News“.

Der Gerichtshof schuf mit seinem jüngsten Urteil jedoch keinen Präzedenzfall und betonte stattdessen, dass die Entscheidung lediglich für diesen spezifischen Fall gelte.

DT/mlu

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