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US-Bischöfe befürworten Gerichtsurteil zu inhaftierten Asylsuchenden

In den USA sollen Einwanderer über Monate und Jahre hinweg inhaftiert worden sein, während ihr Asylgesuch geprüft wurde. Ein Bundesgericht hat dies nun verboten.
Zentralamerikanische Migranten an der mexikanischen Grenze
Foto: - (Kyodo) | 29.04.2018, Mexiko, Tijuana: Migranten aus Zentralamerika erreichen den Grenzzaun zu den USA. Menschenrechtsaktivisten versuchen, die ankommenden Migranten von der US-Seite der Grenze hinter dem Zaun zu unterstützen.

Die US-Bischofskonferenz hat einem bundesstaatlichen Gerichtsurteil Beifall gespendet, das der Regierung von US-Präsident Donald Trump verbietet, Asylsuchende ohne Einzelfallprüfung zu inhaftieren. „Das Urteil ist äußerst wichtig für die etwa 1000 Asylsuchenden, die momentan inhaftiert sind“, äußerte sich Ashley Feasley, politische Leiterin des Migrations- und Flüchtlingsbüros der US-Bischöfe. Das Urteil stelle den Inhaftierten die Möglichkeit in Aussicht, freigelassen zu werden, während ihr Asylgesuch geprüft wird, oder erlaube ihnen eine Anhörung, um zu beweisen, dass sie während des schwebenden Verfahrens einen Anspruch auf Freilassung haben.

Anfang Juli hatte der Bezirksrichter James Boasberg angeordnet, dass die amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörden jedem Asylsuchenden eine Einzelfallprüfung gewähren und jeden Einzelnen freilassen müssen, solange die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Berichten der „Washington Post“ zufolge erheben Einwanderungs-Lobbygruppen den Vorwurf, dass Migranten von den Behörden auf unbestimmte Zeit festgehalten wurden – trotz der Vorschrift, die besagt, dass ihr Asylgesuch innerhalb von sieben Tagen geprüft werden muss und die Antragsteller in dieser Zeit nicht festgehalten werden dürfen. Angeblich sollen Einwanderer über Monate und sogar Jahre hinweg in Einrichtungen der Einwanderungs- und Zollbehörden von Detroit, El Paso, Los Angeles, Newark und Philadelphia inhaftiert worden sein.

DT/mlu

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