Vor einem Jahr haben Menschenrechtsorganisationen Druck gemacht. Sie haben Südkorea aufgerufen, sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche zu ermöglichen. Die Kriminalisierung von Abtreibung sei nicht vereinbar mit Südkoreas Menschenrechtsverpflichtungen, schrieb Human Rights Watch an das Verfassungsgericht des Landes.
Abtreibungsgesetz muss bis Ende 2020 geändert werden
Das südkoreanische Verfassungsgericht hat nun das bisher geltende Abtreibungsverbot aus dem Jahr 1953 für rechtswidrig erklärt. In einem historischen Urteil, das am 11. April erlassen wurde, entschied das Gericht, dass das Abtreibungsverbot verfassungswidrig sei. Nach dem bisherigen Gesetz können Frauen nach einer vorgeburtlichen Kindstötung mit einer Geldstrafe belegt werden. Ausnahmen gibt es bei Vergewaltigung und Inzest oder bei Gesundheitsrisiken. Das Verfassungsgericht hat das Parlament dazu aufgerufen, das Gesetz bis Ende 2020 neu zu fassen.
Bischöfe kritisieren Verfassungsgerichtsentscheid scharf
Die Bischöfe des ostasiatischen Landes, in dem rund 11 Prozent der 51 Millionen Einwohner katholisch sind, kritisieren den Verfassungsgerichtsentscheid mit deutlichen Worten. "Das Urteil des Verfassungsgerichts widerspricht den grundlegenden Recht auf Leben des Fötus, eines Geschöpfs, das sich nicht selbst verteidigen kann", heißt es in einer vom Vorsitzenden der Koreanischen Bischofskonferenz, Bischof Igino Kim Hee-jung unterzeichneten Erklärung. "Abtreibung ist Sünde, denn es bedeutet, dass man aus irgendeinem Grund ein unschuldiges Leben im Mutterleib tötet: Dies ist die Lehre der katholischen Kirche, die eine solche Praxis niemals rechtfertigen kann", heißt es weiter in der Erklärung der Bischofskonferenz.
Südkoreaner sind gespalten
Während sich die Kirche gegen den Beschluss des Verfassungsgerichts stellt, gibt es in der Bevölkerung auch Zustimmung. In der südkoreanischen Hauptstadt Seoul demonstrierten nach Bekanntwerden des Urteils sowohl Befürworter als auch Gegner der Legalisierung von Abtreibungen.
DT (jobo)
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