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Streit um Paragraf 219a: Keine Lösung in Sicht

Die große Koalition kommt im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen nicht voran. Die Regierung arbeite jedoch weiterhin intensiv an einer mehrheitsfähigen Lösung, so ein Sprecher des Justizministeriums.
Keine Einigung im Streit um §219a
Foto: Silas Stein (dpa) | In der SPD herrscht starker Druck, eine Lösung zu finden, die Informationen über Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, straffrei zur Verfügung stellt.

Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen rückt eine Lösung innerhalb der großen Koalition wohl in immer weitere Ferne. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Mittwoch berichtet, hatten sich Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) vergangene Woche vergeblich getroffen, um zu einer Einigung bezüglich des kontrovers diskutierten Paragrafen 219a zu kommen. Dies habe ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem Redaktionsnetzwerk mitgeteilt.

Gespräche sollen in den kommenden Tagen fortgesetzt werden

Die Runde hatte demnach am 6. November getagt. Der Sprecher fügte allerdings hinzu, dass die Gespräche voraussichtlich in den kommenden Tagen fortgesetzt würden. „Die Bundesregierung arbeitet weiter intensiv an einer Lösung, die in allen Koalitionsfraktionen mehrheitsfähig ist.“

In der SPD herrscht starker Druck, eine Lösung zu finden, die Informationen über Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, straffrei zur Verfügung stellt. Um dies durchzusetzen, wäre jedoch eine Gesetzesänderung notwendig, was CDU und CSU konsequent ablehnen. Zuletzt hatten die Jusos gefordert, die Abstimmung freizugeben. Zwölf junge Bundestagsabgeordnete der SPD schlossen sich an.

Freigabe der Abstimmung käme Koalitionsbruch gleich

Eine Freigabe hätte zur Folge, dass die SPD die Rechtsänderung mit Abgeordneten der Linken, der FDP und der Grünen durchsetzt. Dies geschah schon einmal – vergangenes Jahr bei der Abstimmung zur „Ehe für alle“. Dies käme jedoch einem Koalitionsbruch gleich.

Im Zentrum des Streits steht die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel. Diese hatte auf der Homepage ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Abtreibungen durchführe. Daraufhin war sie vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6 000 verurteilt worden. Hänel ging gegen das Urteil in Berufung – es wurde in zweiter Instanz bestätigt.

DT/mlu

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