Im Streit um die gesetzliche Pflicht von Arbeitgebern in den USA, die Kosten für Verhütungsmittel ihrer krankenversicherten Angestellten zu übernehmen, hat ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Oklahoma im Sinne des katholischen Interessenverbandes Catholic Benefits Association (CBA) entschieden. Der vorsitzende Richter David Russell sprach ein dauerhaftes Unterlassungsurteil sowie eine Feststellungsklage gegen ein Mandat des US-Ministeriums für Gesundheitspflege und Soziale Dienste aus. Das Mandat verpflichtet Arbeitgeber, auch dann für Verhütungsmittel ihrer Angestellten aufzukommen, wenn sie aus moralischen Gründen dagegen sind. Organisationen, die Mitglied der CBA sind, müssen diese gesetzliche Vorschrift von nun an nicht mehr beachten. Die CBA vertritt mehr als 1 000 katholische Arbeitgeber, die wiederum mehr als 88 000 Angestellte beschäftigen.
Douglas Wilson, der Vorsitzende der CBA, bezeichnete das Urteil als „überwältigenden Sieg“ und verwies auf das in der amerikanischen Verfassung festgeschriebene Recht auf Religionsfreiheit. Die CBA ist der größte Einzelkläger, der das Mandat des Gesundheitsministeriums anfocht. Bereits im Jahr 2014 hatte die Organisation im Namen seiner Mitglieder zwei Klagen eingereicht. Die CBA argumentierte, dass das Mandat katholische Arbeitgeber zwinge, zuwider ihrer tiefsten religiösen Überzeugungen zu handeln. Bisher hatten sich Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz hielten, hohe Geldbußen eingehandelt. Die Summe der Bußgelder, die für Mitglieder der CBA angefallen wäre, belief sich auf 6,9 Milliarden US-Dollar. Das Gericht urteilte, dass das Geld nun nicht mehr gezahlt werden müsse.
Das Verhütungsmittel-Mandat war im Jahr 2012 vom Gesundheitsministeriums als Teil des „Affordable Care Act“, besser bekannt als „Obamacare“ eingeführt worden. Nur Kirchen waren von der Verpflichtung ausgenommen, die Kosten für Verhütungsmittel zu übernehmen. Auf katholische Krankenhäuser, Wohltätigkeitsorganisationen, Schulen oder Universitäten traf die Ausnahmeregelung jedoch nicht zu.
DT/mlu