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Straßburg: Lesbisches Paar und Asylbewerber scheitern vor Gericht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines lesbischen Paares aus Frankreich und eines nigerianischen Asylbewerbers abgewiesen.
Gerichtsurteil
Foto: Ronald Wittek (dpa) | Der Hammer eines Richters in einem Gerichtssaal im Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Ronald Wittek dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Die beiden Frauen wollten die gegenseitige Anerkennung des Sorgerechts für ihre beiden, jeweils durch künstliche Befruchtung gezeugten Kinder erstreiten. Dies hatten französische Gerichte verweigert.

Die Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Urteile und sah keine Verletzung des Familienschutzes. Zudem gebe es keine Hinweis darauf, dass bei der Entscheidung die sexuelle Orientierung der beiden Frauen eine Rolle gespielt habe. Auch hätten die beiden Frauen nicht darlegen können, warum eine gegenseitige Anerkennung des Sorgerechts im Interesse der Kinder liege. Schon jetzt sähen beide Kinder beide Frauen als ihre "Eltern" an.

Allerdings, so die Straßburger Richter weiter, habe sich die Situation seit Beginn des Rechtsstreits geändert. Da das Paar sich inzwischen getrennt hat und nicht mehr zusammen lebt, prüften derzeit die französischen Gerichte, ob eine wechselseitige Adoption im Interesse der Kinder liegen könne. Dieses Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat auch die Klage eines nigerianischen Asylbewerbers gegen Deutschland abgewiesen. Der 42-Jährige wandte sich gegen die Ablehnung des Asylantrags und seine drohende Abschiebung. Er verwies dabei auf den Schutz seines Familienlebens, da er in Deutschland eine Tochter hat. Die Straßburger Richter lehnten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage aber ab. Die deutschen Gerichte hätten in dem Fall sorgsam abgewogen.

Der Nigerianer kämpft seit Jahren um ein Bleiberecht in Deutschland. Erstmals stellte er 1997 einen Asylantrag, der 1998 abgelehnt wurde. 2000 reiste er erneut nach Deutschland ein. Im gleichen Jahr kam seine Tochter zur Welt, die wegen ihrer deutschen Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Wegen schweren Drogenschmuggels saß er zwischen 2001 und 2008 in Haft. Danach wehrte er sich vor deutschen Gerichten - bis zum Bundesverfassungsgericht - weiter erfolglos gegen eine Abschiebung. Diese war bis zum Ende des Verfahrens in Straßburg ausgesetzt.

KNA / jbj

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