Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Politik

Spitzenpolitiker streiten über Werbeverbot für Abtreibungen

Bundesjustizministerin Katarina Barley drängt auf eine Änderung des Paragrafen 219a und stellt sich damit gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Ärzte bräuchten Rechtssicherheit, so Barley.
Demonstration gegen Paragraf 219a
Foto: Boris Roessler (dpa) | ARCHIV - 24.11.2017, Hessen, Gießen: Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich eine Ärztin verantworten.

Spitzenpolitiker streiten weiter über das Werbeverbot für Abtreibungen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) drängt auf eine Änderung des Paragrafen 219a und stellt sich damit gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Es geht nicht um Werbung, es geht um Information“, sagte Barley der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Betroffene Frauen bräuchten Unterstützung in einer persönlichen Krisensituation. „Dafür ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte, die solche Eingriffe vornehmen, darüber auch informieren dürfen“, sagte Barley. Die Ärztinnen und Ärzte bräuchten Rechtssicherheit.

Zuvor hatte Spahn gegenüber der „Bild“-Zeitung bekräftigt, aus seiner Sicht sei eine Gesetzesänderung nicht notwendig. „Wir wollen, dass Frauen in einer schwierigen Konfliktsituation sich gut informieren können. Dieses Ziel ist aus meiner Sicht umfänglich ohne eine Änderung des 219a zu erreichen“, sagte Spahn.

Der Parteivorstand der Sozialdemokraten hatte hingegen per Beschluss eine Änderung des Paragrafen 219a bis Herbst gefordert und ansonsten eine freie Abstimmung im Bundestag verlangt. Das Regelwerk stellt derzeit die Werbung für und die Ankündigung von Abtreibungen unter Strafe. Ende 2017 war eine Gießener Ärztin verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatte, dass sie Abtreibungen vornimmt. Um eine Lösung in der Koalition zu finden, erarbeitet derzeit das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf.

Unterdessen hat Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) den SPD-Vorstandsbeschluss zu Paragraf 219a zurückgewiesen: „Der Beschluss des SPD-Vorstands kann von uns nicht akzeptiert werden. In einer Koalition kann man sich nicht öffentlich einseitige Fristen setzen“, sagte Kauder der „Rheinischen Post“. „Wir haben uns mit der SPD im März auf das weitere Verfahren in dieser schwierigen Frage geeinigt. Dabei muss es bleiben.“

Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Die Regelung untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Der Paragraf soll verhindern, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird.

DT/KNA

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Bundesministerium der Justiz CDU Deutscher Bundestag Jens Spahn Katarina Barley SPD Schwangerschaftsabbruch Volker Kauder

Weitere Artikel

Warum die Empfehlungen der Expertenkommission zur Unzeit kommen und weder Christen noch Lebensrechtler trotz deren Brutalität kalte Füßen bekommen müssen.
16.04.2024, 11 Uhr
Stefan Rehder
Deutschland droht in den kommenden Wochen ein (bio-)ethisch heißer Frühling. Die Ampelparteien wollen ihre Wählerklientel bedienen.
16.02.2024, 17 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist ein Streit um das Pfarramt für Frauen entbrannt. Im äußersten Fall droht die Spaltung.
22.04.2024, 16 Uhr
Vorabmeldung