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Sensburg: Straffällige Asylbewerber konsequenter abschieben

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg zweifelt daran, dass die wiederholte Strafverfolgung von Asylbewerbern immer der richtige Weg ist. Manchmal könne eine Abschiebung dem Ziel der Strafe besser Rechnung tragen.
Abschiebung straffälliger Asylbewerber
Foto: Julian Stratenschulte (dpa) | Deutschland müsse viel konsequenter mit denen umgehen, die eben keinen Anspruch auf Asyl haben, meint der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg zweifelt daran, dass die wiederholte Strafverfolgung von Asylbewerbern immer der richtige Weg ist. In manchen Fällen könne eine Abschiebung dem eigentlichen Ziel der Strafe möglicherweise besser Rechnung tragen, so der 47-Jährige in einem Gastbeitrag für die „Tagespost“.

Ausreisepflichtige Asylbewerber: Abschiebung trägt Ziel der Bestrafung bei Straffälligkeit am besten Rechnung

Sensburg äußerte sich anlässlich des Falles eines abgelehnten afghanischen Asylewerbers Mansor S., der in Hamburg vor Gericht stand, weil er ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Der 30-Jährige wurde vergangenen Freitag jedoch wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, da für die Staatsanwaltschaft kein dringender Tatverdacht mehr bestand und sie an der Version des Opfers zweifelte.

In der „Tagespost“ schreibt Sensburg, dass man immer wieder von Fällen höre, in denen abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber mit teils langen Vorstrafenregistern „schwere und schwerste Straftaten begehen, obwohl sie eigentlich längst außer Landes, zumindest aber in einem deutschen Gefängnis sein müssten“.

Sensburg sieht Deutschland als "starkes Land"

Deutschland bezeichnet der CDU-Abgeordnete Sensburg als „starkes Land“, und allein schon aus christlicher Nächstenliebe stehe man in der Pflicht, all jenen, die Schutz vor Krieg und Terror suchten, auch Schutz zu gewähren. „Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass wir viel konsequenter mit denen umgehen müssen, die eben keinen Anspruch auf Asyl haben.“ Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien gegeben, so Sensburg. Sie müssten von der Justiz nur konsequent umgesetzt werden.

Den ausführlichen Gastbeitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 23. August. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.

DT

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