In Mecklenburg-Vorpommern werden nun auch Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft bei Kinderwunschbehandlungen gefördert. Wie das Landessozialministerium am Donnerstag in Schwerin bekannt gab, schloss es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesfamilienministerium. Danach ist eine Förderung rückwirkend für das ganze Jahr 2017 möglich. Bund und Land übernehmen für die erste bis dritte Behandlung 25 Prozent der Kosten, bei einem vierten Behandlungszyklus sind es 50 Prozent. Für verheiratete Paare gibt es eine solche Unterstützung bereits seit 2013. Für sie tragen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Behandlungen. Das Land übernimmt gemeinsam mit dem Bund für die erste bis vierte Behandlung 50 Prozent des Eigenanteils, der den Paaren verbleibt. Den Rest müssen die Paare selbst aufbringen.
Für die Förderung stellen Mecklenburg-Vorpommern und der Bund gemeinsam jährlich rund 260 000 Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Paare ihren Wohnsitz in dem Bundesland haben. Zudem müssen die betroffenen Frauen im Alter zwischen 25 und 40 Jahren sein, die Männer zwischen 25 und 50 Jahren.
DT/KNA