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Prälat Jüsten: "Herber Rückschlag für den Schutz des ungeborenen Lebens"

Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe kritisiert den Deal zwischen den Koalitionsparteien in Sachen Abtreibungs-Werbeverbot als "Manöver zulasten des ungeborenen Lebens".
Prälat Karl Jüsten
Foto: KNA | Prälat Karl Jüsten.

Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, hat eine Absprache zwischen Unions- und SPD-Fraktion zum Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs scharf kritisiert. "Die zwischen der Spitze der Unions- und der SPD-Fraktion geschlossene Vereinbarung, die darauf hinausläuft, dass die SPD ihre Initiative zur Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen gemeinsam mit den Grünen und den Linken vorantreiben kann, ist ein herber Rückschlag für den Schutz des ungeborenen Lebens", sagte Jüsten der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur KNA in Berlin.

Dass die Zusammenarbeit der großen Koalition ausgerechnet mit einem "solchen Manöver zulasten des ungeborenen Lebens eröffnet" werde, sei sehr enttäuschend, so Jüsten weiter. Durch eine Streichung des Paragrafen 219a gerate das "gesetzlich austarierte und mühsam ausgehandelte Konstrukt für den Schutz des ungeborenen Lebens" in eine Schieflage. Abtreibung könnte als alltägliche ärztliche Leistung dargestellt werden.

Auch wenn die Bischöfe die aktuelle gesetzliche Lösung nie als ausreichend betrachtet hätten, setzten sie sich doch zumindest für einen Erhalt des derzeit bestehenden Lebensschutzstandards ein. "Die Kirche stellt sich somit einer Aufhebung des Paragrafen 219a entschlossen entgegen", betonte Jüsten. Bislang sei in der Debatte zudem die Auseinandersetzung mit den "legitimen Informationsbedürfnissen von Frauen in Notlagen" viel zu kurz gekommen.

Die SPD-Fraktion hatte Ende vergangener Woche angekündigt, jetzt doch einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Streichung des Paragrafen 219a im Deutschen Bundestag einzubringen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl hatte zudem erklärt, dieses Vorgehen sei mit der Union besprochen worden. Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch ist der Entwurf mittlerweile eingebracht.

Zudem führte die Zeitung aus, Unions-Fraktionschef Volker Kauder und SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hätten sich über eine Ausnahme von dem Grundsatz verständigt, dass künftige Koalitionsfraktionen im Bundestag nicht versuchen, mit anderen Fraktionen Mehrheiten zu bilden. Sowohl Grüne als auch Linke haben bereits Gesetzentwürfe zur Streichung des Paragrafen im Bundestag vorgelegt. Jüsten kritisierte, dass dieses Vorgehen von Union und SPD klar dem Koalitionsvertrag widerspreche.

Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt.

KAP/KNA/DT(jbj)

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