Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung

Polen: Gesetzentwurf „Stoppt Abtreibungen“ erhält Zustimmung in Parlamentskomitee

In Polen hat der Gesetzentwurf "Stoppt Abtreibungen" einer Pro-life-Bürgerinitiative das Parlamentskomitte für Gerechtigkeit und Menschenrechte passiert. In einer Stellungnahme diesbezüglich betont der Posener Erzbischof Gadecki das Recht auf Leben von Zeitpunkt der Empfängis an.
Pro-life activisits on new abortion ban law in Warsaw
Foto: Leszek Szymanski (PAP) | Lebensrechtler in der polnischen Hauptstadt Warschau.

In Polen hat der Gesetzentwurf „Stoppt Abtreibungen“ das Parlamentskomitee für Gerechtigkeit und Menschenrechte passiert. 16 Mitglieder stimmten dafür, neun dagegen. Der Gesetzentwurf, den eine Bürgerrechtsbewegung von Lebensschützern eingebracht hatte, sieht vor, „eugenische“ Abtreibungen ganz zu verbieten. Während der Debatte gaben Parlamentsabgeordnete zu bedenken, dass es sich um Diskriminierung handele, wenn Kinder aufgrund von einer Behinderung abgetrieben würden. Sie verwiesen auf die Polnische Verfassung, in der es in Artikel 38 heißt: „Die Republik Polen garantiert jedem den rechtlichen Schutz des Lebens.“

Der Posener Erzbischof Stanislaw Gadecki äußerte sich mit folgenden Worten zu dem Gesetzentwurf: „Jedes Kind hat vom Zeitpunkt der Empfängnis an ein Recht darauf, geboren zu werden und zu leben, unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein genetischer Defekt festgestellt wurde.“ Es sei die Aufgabe des Staates, jedem Bürger Schutz zu bieten, und das bereits im Frühstadium des Lebens, so Gadecki weiter. Darüber hinaus müsse der Staat die medizinische Versorgung von Schwangeren und Müttern gewährleisten sowie Eltern und Familien mit kranken Kindern wirksame Unterstützung zuteil werden lassen. Dies schrieb Erzbischof Gadecki in einer Stellungnahme, in der er auch dem Parlamentskomitee für die Zustimmung zum Gesetzentwurf „Stoppt Abtreibungen“ dankte.

Auch der Sprecher der Polnischen Bischofskonferenz, Pawel Rytel-Andrianik, äußerte sich zu dem Gesetzentwurf. „Frauen sollten von der Gesellschaft mit großem Respekt behandelt werden, und sie haben auch das Recht, über ihr Leben zu entscheiden, aber nicht auf Kosten des Lebens einer anderen Person – eines unschuldigen Kindes.“ Schließlich gebe es ja immer noch die Möglichkeit, das Kind zur Adoption freizugeben, so Rytel-Adrianik. Viele Familien würden sich  sehr darüber freuen, ein Kind adoptieren zu können. „Momentan ist die Zahl der Eheleute in Polen, die darauf warten, ein Kind zu adoptieren, höher als die der Kinder in Adoptionszentren“, meinte der Sprecher der Bischöfe. Daher sei der Vorschlag der Polnischen Bischöfe sowie der katholischen Kirche in Polen: „Adoption statt Abtreibung.“

Der Gesetzentwurf wird morgen im Komitee für Sozial- und Familienpolitik diskutiert, ehe er im gesamten Parlament zur Abstimmung gestellt wird. 

DT/pm

Themen & Autoren
Erzbischöfe Gesundheitssystem Menschenrechte Schwangerschaftsabbruch

Weitere Artikel

Müssen wir eine künstliche Super-Intelligenz fürchten oder sollen wir uns mit KI verbünden? Teil 2 der KI Trilogie.
01.02.2024, 19 Uhr
Thomas Rusche

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott