Der amerikanische Abtreibungsdienstleister „Planned Parenthood“ hat den US-Bundesstaat Idaho verklagt. Der Grund für die Klage ist ein neues Gesetz, das Abtreibungskliniken dazu verpflichtet, die Behörden des Bundesstaates über potenzielle medizinische Komplikationen in Kenntnis zu setzen, die im Rahmen der Abtreibung auftreten.
Planned Parenthood sieht Verfassungsbruch
Das Gesetz, der sogenannte „Abortion Complications Reporting Act“, trat am 01. Juli in Kraft. Planned Parenthood betrachtet das Gesetz als verfassungswidrig. Der Organisation zufolge verlangt es Auskünfte, die in die Privatsphäre von Patienten eingreifen und nichts mit dem Schutz der Gesundheitsversorgung von Patienten zu tun hätten.
In dem Gesetzestext sind 37 potenzielle Komplikationen spezifiziert, die während oder nach einer Abtreibung auftreten können und die an das Gesundheitsministerium des Staates Idaho weitergeleitet werden müssen. Dazu zählen eine Durchstoßung des Gebärmutterhalses, Blutungen, Entzündungen der Gebärmutterschleimhaut sowie jegliche psychologischen und emotionalen Beschwerden, die bei Patienten nach einer Abtreibung auftreten. Als Beispiele nennt der Gesetzestext Depressionen, Angststörungen sowie Suizidgedanken.
Gesetz soll wesentliche Daten für wissenschaftliche Studien erheben
Die Identität der Patienten bleibt unter Verschluss, jedoch muss der Name des verantwortlichen Arztes offengelegt werden. Zudem müssen das Alter des ungeborenen Kindes und der Mutter, deren Herkunft sowie die Zahl der etwaigen vorherigen Abtreibungen angegeben werden.
Das Gesetz soll darauf abzielen, wesentliche Informationen zu sammeln, sodass wissenschaftliche Studien und Untersuchungen zur Sicherheit von Abtreibungen erstellt und durchgeführt werden können. Dem „Guttmacher Institute“ zufolge, einer von Planned Parenthood gegründeten Abtreibungs-Lobbyorganisation, verlangen bislang 27 US-Bundesstaaten von Abtreibungsdienstleistern, dass sie über potenzielle Komplikationen Bericht erstatten.
DT
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