Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Politik

Peter Graf Kielmansegg: "Homo-Ehe" war Versagen des Parlaments

Wenn der Gesetzgeber den besonderen Schutz für Ehe und Familie nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren zuspreche, löse er den entsprechenden Grundgesetzartikel "aus seiner Ausrichtung auf das Kind heraus", so der Politologe gegenüber der FAZ.
Ehe für alle
Foto: Ralf Hirschberger (dpa-Zentralbild) | Zwei Eheringe auf einer gemalten Regenbogenfahne. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Der Politologe Peter Graf Kielmansegg sieht in der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein krasses Versagen des Parlaments. Eigentlich hätte es dem Deutschen Bundestag primär um das Kindeswohl gehen müssen, schreibt Kielmansegg in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag). Stattdessen habe man sie "in einer knappen Dreiviertelstunde durchgewinkt, so rasch, so unauffällig, so unengagiert, wie es eben ging. Eine parlamentarische Debatte, die diesen Namen verdient hätte, hat es nicht gegeben. Man wollte die Sache einfach nur hinter sich bringen."

Peter Graf Kielmansegg über die Pflicht des Staates

Die Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen, habe ihren Grund "in den legitimen Ansprüchen des Kindes an das Gemeinwesen", so der emeritierte Professor der Uni Mannheim. Es gelte zwar nicht, "dass Familie da sei, wo Kinder sind", sondern umgekehrt, dass "da, wo Kinder sind, Familie sei, und zwar jene Art von Familie, die die besten Bedingungen für das Hineinwachsen der Kinder in das Leben bietet".

Peter Graf von Kielmansegg.
Foto: Privat | Peter Graf von Kielmansegg.

In umgekehrter Blickrichtung vom Gemeinwesen auf das Kind, so Kielmansegg, liege ein anderer Grund, der den Staat verpflichte, Ehe und Familie zu schützen: nämlich "die existentielle Angewiesenheit des Gemeinwesens auf eine gelingende Generationenfolge". Ehe und Familie seien dafür "die elementarsten Bedingungen".

Wenn der Gesetzgeber den besonderen Schutz für Ehe und Familie nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren zuspreche, löse er den entsprechenden Grundgesetzartikel "aus seiner Ausrichtung auf das Kind heraus". Er folge damit offenbar "einem säkularen gesellschaftlichen Trend". Ein "Extrem" dieses Trends, der die Wünsche der Erwachsenen absolut setze, sei die "absurde Überzeugung, es gebe ein Recht auf ein Kind, das auf nahezu jede Weise durchgesetzt werden dürfe". Dies mache "die Kinder zu Objekten, in letzter Konsequenz zu käuflichen Objekten".

Das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare entspringe "ebendieser Überzeugung vom Recht auf ein Kind". Aber, so Kielmansegg: "Es gibt kein Recht auf Kinder. Es gibt nur ein Recht von Kindern auf die bestmöglichen Bedingungen für ihr Heranwachsen." Das Grundgesetz habe diese Bedingungen im Sinn gehabt, als es Ehe und Familie besonderen Schutz zugesprochen habe. Durch die "Umdeutung der Ehe" habe nun auch "diese Schutzbestimmung ihren ursprünglichen Sinn verloren", argumentiert der Politologe.

KNA / jbj

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Deutscher Bundestag Gleichgeschlechtliche Ehe

Weitere Artikel

Zum 85. Jahrestag der Reichspogromnacht: Über den Umgang der Bundesrepublik mit dem NS-Unrecht.
09.11.2023, 19 Uhr
Harald Bergsdorf

Kirche

Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig