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Paragraf 219a: Minister einigen sich auf Kompromiss

Die beteiligten Ministerien stellen einen Gesetzentwurf über eine Reform des Werbeverbots für Abtreibung vor. Schwangere sollen sich in Zukunft einfacher über die Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können.
§219a: Kompromiss vorgelegt
Foto: Silas Stein (dpa) | Ergänzt werden soll Paragraf 219a jedoch beispielsweise um die Möglichkeit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen.

Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen hat sich die Große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Die beteiligten Ministerien stellten am Montagabend einen Gesetzentwurf über eine Reform des Paragrafen 219a StGB vor. Dieser sieht zum einen vor, dass sich Schwangere in Zukunft einfacher über die Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Zudem soll die Verhütungspille bis zum 22. Geburtstag von den Krankenkassen gezahlt werden. Dies wären zwei Jahre länger als bisher.

"Rechtsgut des ungeborenen Lebens" schützen

Das grundsätzliche Verbot, für Abtreibungen zu werben, wolle man weiter erhalten, „um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen“, wie es in dem Referentenentwurf heißt. Ergänzt werden soll Paragraf 219a jedoch beispielsweise um die Möglichkeit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste führen, die alle Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen nennt, die Abtreibungen vornehmen.

Auf die Eckpunkte des nun vorgelegten Papiers hatten sich die beteiligten Ministerien (Justiz, Familie, Gesund und Inneres) nach langen Verhandlungen bereits im Dezember geeinigt. Am 06. Februar soll der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden, anschließend dem Bundestag.

Giffey: Neue Vorschrift sorgt für Rechtssicherheit für Ärzte

„Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD) der dpa. Familienministerin Franziska Giffey betonte, dass die neue Vorschrift für Rechtssicherheit für die Ärzte sorge. „In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt.“ Jede Frau werde Informationen finden, es werde aber gleichzeitig die stets erforderliche Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstele geben.

Zur Neuregelung zur Kostenübernahme der Verhütungspille bis zum 22. Geburtstag erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn: „Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute Ergänzung.“ Die Vereinbarung helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

DT/mlu/dp

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