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Paragraf 219a: Berliner Kreis contra SPD

Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen erwartet der konservative Berliner Kreis, dass die SPD ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a zurückzieht.
Prozess gegen Ärztin
Foto: Boris Roessler (dpa) | Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen am 24.11.2017 vor dem Amtsgericht in Gießen (Hessen) die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten.

Die im Berliner Kreis in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion organisierten konservativen Abgeordneten sind nicht bereit, einer Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen gemäß § 219a StGB zuzustimmen.
"Das Vorgehen der SPD, die unmittelbar vor Bildung einer gemeinsamen Regierung schnell noch mit Oppositionsparteien einen Gesetzentwurf gegen den alten und neuen Koalitionspartner einbringt, verstärkt beim Berliner Kreis den Eindruck, dass die Sozialdemokraten ein unsicherer Partner in der neuen Koalition sein werden und ihre Themen ohne Rücksicht auf Verluste durchsetzen werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Zusammenschlusses konservativer Abgeordneter. Von der CDU erwarte man vernünftiges Regierungshandeln und dadurch werde die Partei immer unter Druck zu setzen sein.

Sylvia Pantel, CDU-Bundestagsabgeordnete aus Düsseldorf und Sprecherin des Berliner Kreises, erklärt: „Es ist an der Zeit, dass sich die Bundeskanzlerin in das Thema einschaltet und klar stellt, dass so ein Vorgehen, bei dem es um den Schutz des ungeborenen Lebens geht, nicht hinzunehmen ist, wenn man eine Koalition eingehen will.“ Im zukünftigen Koalitionsvertrag mit der SPD sei das Abstimmen mit wechselnden Mehrheiten ausgeschlossen worden. „Es kann doch nicht sein, dass wir uns als mit Abstand größte politische Kraft im Parlament andere Mehrheiten suchen müssen, weil die SPD kurz vor der Regierungsbildung Spielchen spielt, um uns auszutricksen“, meint Pantel weiter. Der Berliner Kreis erwartet, dass die SPD ihren Gesetzentwurf zurückzieht.

DT/pm

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