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Neues Abkommen zu Leihmutterschaft

Die Haager Konferenz für internationales Privatrecht hat ein neues Abkommen zu Leihmutterschaft und Elternschaft verhandelt. Für die zukünftige Rechtslage sind die Beschlüsse äußerst wichtig.
Zwillinge von der Leihmutter
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) | Maximilian und Jill (r) spielen am 07.08.2014 in ihrem Kinderzimmer in einer Stadt in Deutschland. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.

Die Haager Konferenz für internationales Privatrecht hat ein neues Abkommen zur internationalen Leihmutterschaft und Elternschaft verhandelt. Zwar wird es noch dauern, bis ein endgültiger Text vorliegt. Dieser wird dann jedoch für die ratifizierenden Länder rechtlich bindend sein. Die Haager Konferenz ist eine internationale Institution mit derzeit 82 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland. Welche Richtung die Haager Konferenz auf dem Gebiet der Leihmutterschaft einschlagen wird, ist somit von höchster Wichtigkeit für die zukünftige Rechtslage. Sollte sie eine Praxis legitimieren, die in vielen Ländern aufgrund gravierender Menschenrechtsbedenken verboten ist, wäre dies an sich ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Kritiker betonen immer wieder, dass Leihmutterschaft dem Kindes Schlimmes zumute. Es ist wehrlos der Situation ausgesetzt, dass bis zu sechs Erwachsene die Anerkennung der Elternschaft einfordern können. International betrachtet droht durch grenzübergreifende Leihmutterschaft der unanzweifelbare Anker des Abstammungsrechts wegzubrechen.

Einen ausführlichen Bericht zum Abkommen der Haager Konferenz finden Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 15. Februar.

DT

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Internationalität und Globalität Konferenz Leihmutterschaft

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