Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, plädiert für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. „Die sachliche Information darüber, welche Ärztin und welcher Arzt den Frauen in ihrer Notlage helfen kann, muss erlaubt sein und darf nicht mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht werden“, sagte er am Dienstag in Hamburg.
Am Vorabend hatte die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg, der Montgomery ebenfalls als Präsident vorsteht, eine Resolution verabschiedet, in der sie den Bundestag zu einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch auffordert. Dieser untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus. Er kriminalisiere Ärzte in nicht nachvollziehbarer Weise, hieß es darin. Die Berufsordnung der Ärzteschaft regele in ausreichendem Maße die Grenzen zwischen Werbung und Information.
Über den Paragrafen 219a ist nach der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel eine bundesweite Debatte entbrannt. Das Amtsgericht Gießen hatte ihr Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen eine Geldstrafe auferlegt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a. Inzwischen gibt es Gesetzesentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um den Paragrafen zu ändern oder zu streichen. Zugleich hatte sich die große Koalition darauf geeinigt, dass das von der SPD geführte Bundesjustizministerium einen eigenen Vorschlag vorlegt. Die Union ist ebenso wie die Kirchen gegen eine Streichung des Paragrafen. Sie argumentieren, das Werbeverbot solle Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern. Abtreibung sei keine normale medizinische Leistung.
DT/KNA