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Lebensschützer kritisieren EU-Urteil zum Embryonenschutz

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die EU-Kommission keinen Gesetzesvorschlag zur Zerstörung menschlicher Embryonen vorlegen muss. Lebensrechtler sprechen von „selektivem“ Vorgehen der Kommission.
EU-Kommission
Foto: dpa | EU-Bürger haben seit 2012 die Möglichkeit, Bürgerinitiativen zu Themen einzureichen, zu denen sie sich einen Gesetzesvorschlag wünschen.

Lebensschützer haben in der „Tagespost“ die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur Bürgerinitiative „One of Us“ (Einer von uns) kritisiert. Aus dem Urteil geht hervor, dass die EU-Kommission keinen Gesetzesvorschlag zur Zerstörung menschlicher Embryonen vorlegen muss. Für Alexandra Maria Linder, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ist die Bürgerinitiative so zu einem absurden Theaterstück geworden und sage „einiges darüber aus, welchen Stellenwert die Bürger der EU tatsächlich haben“. Die 2013 durchgeführte Bürgerinitiative hatte gefordert, dass Tätigkeiten, mit denen menschliche Embryonen zerstört werden, nicht mehr von der EU finanziert werden. Mit mehr als 1,7 Millionen Unterzeichnungen stellte das Begehren die bisher erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative dar.

Die Initiatoren hatten beim EuG geklagt, weil die Kommission in der Folge keinen Gesetzesvorschlag zu ihrer Initiative vorlegte. „Die Europäische Kommission setzt nur Initiativen um, die sie selbst für richtig hält“, beklagt Linder gegenüber dieser Zeitung. „Entweder hat man von der katastrophalen Lebensrechtslage in Bezug auf Abtreibung und die Finanzierung der embryonalen Stammzellforschung keine Ahnung oder man will beides bewusst fördern.“ Die Lebensrechtsbewegung wachse trotzdem weiter – „auch ganz ohne Europäische Kommission“.

Auch die österreichische ÖVP-Politikerin und Lebensrechts-Aktivistin Gudrun Kugler kritisierte das EuG-Urteil. Durch „One of Us“ werde die Europäische Bürgerinitiative (EBI) irrelevant, da der Verdacht naheliege, dass die Kommission in ihrem Tätigwerden selektiv vorgeht, so Kugler. Den Organisatioren empfiehlt sie, in Berufung zu gehen. „Wenn dieses Urteil stehen bleibt, hat die EBI als Institution keinen Sinn mehr. Das wäre schade, denn Bürgernähe, echte Demokratie und europaweite Zusammenarbeit täten Europa gut.“ Zudem sei es bedauerlich, dass dem Menschen am Anfang seiner Entwicklung, „dem Embryo, der ja nachweislich ‚einer von uns‘ ist“, kein höherer Stellenwert gegeben werde. Ein echter ökologischer Zugang müsse auch den Menschen mit einschließen.

Einen ausführlichen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 26. April.
DT

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