Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Politik

Lebensrechtlerin Linder: „Menschenrechte müssen für jeden gelten“

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Linder, ruft dazu auf, das Recht Ungeborener auf Leben zu achten. Sie kritisiert, wie das UN-Menschenrechtskomitee die Menschenrechtserklärung auslege.
Jeder hat angeborenes Recht auf Leben
Foto: Uli Deck (dpa) | „Menschenrechte müssen für jeden Menschen gelten, von der Zeugung bis zum Tod“, so Linder, die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht.

Die Lebensrechtlerin Alexandra Linder hat anlässlich des 70. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dazu aufgerufen, das Recht Ungeborener auf Leben zu achten. „Menschenrechte müssen für jeden Menschen gelten, von der Zeugung bis zum Tod“, äußerte sich Linder, die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht. Sie kritisierte zudem die Art und Weise, wie das UN-Menschenrechtskomitee die Menschenrechtserklärung auslege.

Linder: Menschen vor der Geburt sollen entmenschlicht werden

Artikel 6 der UN-Menschenrechtserklärung befasst sich grundsätzlich mit dem Recht auf Leben. „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen.
Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden“, heißt es darin. In Generalkommentar 36 zu Artikel 6 steht jedoch, dass es keine neuen Hürden für den sicheren und legalen Zugang für Frauen und Mädchen zu Abtreibung geben dürfe.

Für die Lebensrechtlerin Linder bedeutet dies: „Menschen vor der Geburt sollen dem Selbstbestimmungsrecht anderer Menschen untergeordnet und damit faktisch entmenschlicht werden.“ Die Dokumente der Menschenrechtserklärung seien „nicht mehr das Papier wert, auf dem sie verfasst wurden“, wenn einer Gruppe von Menschen das Menschsein abgesprochen würde.

Medizinern droht Entlassung, wenn sie sich Abtreibungen verweigern

Darüber hinaus bemängelt Linder, dass im Gesundheitswesen Tätige dem Kommentar des UN-Menschenrechtskomitees zur Folge gezwungen würden, entgegen ihrem Gewissen an Abtreibungen mitzuwirken. Auch in Deutschland drohte Medizinern und Hebammen die Entlassung, wenn sie dies mit der Berufung auf die Gewissensfreiheit verweigerten: „Die verbrieften Rechte auf Leben, Unversehrtheit und Gewissensfreiheit jedes Menschen werden dadurch untergraben.“

DT/mlu

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Lebensrechtsbewegung Recht auf Leben

Weitere Artikel

Frankreich macht's vor: Wer künftig die Trumpfkarte "Abtreibung" zieht, könnte sie bald auf Kosten seiner Mitbürger geltend machen.
31.01.2024, 18 Uhr
Franziska Harter

Kirche

Die Heilsquelle der Christen betrachten: Das Kreuz steht im Mittelpunkt authentischer Kirchenreformen.
28.03.2024, 21 Uhr
Regina Einig