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Kuby: Leihmutterschaft beraubt Kind seiner biologischen Identität

Die Menschenrechtspexertin Sophia Kuby lehnt Leihmutterschaft ab. Gleich mehrere Menschenrechte würden dabei für die Verwirklichung des Kinderwunsches geopfert.
Die Gefahren der Leihmutterschaft
Foto: Doreen Fiedler (dpa) | Leihmutter in Indien: Das Land ist ein Mekka für Leihmutterschaft.

Die Menschenrechtspexertin Sophia Kuby lehnt Leihmutterschaft ab. So verständlich und natürlich der Kinderwunsch bei Erwachsenen sei, so inakzeptabel sei es, gleich mehrere Menschenrechte für die Verwirklichung dieses Wunsches zu opfern, erklärt Kuby im Gespräch mit der „Tagespost“. Der Wohl folgenreichste Rechtsverstoß sei, dass ein Kind durch Leihmutterschaft seiner biologischen Identität beraubt würde, „und zwar geplant und vorsätzlich“, so Kuby, die die Abteilung für Ausbildungsprogramme und Kooperation der Organisation ADF International leitet.

Gefahr eines "Beziehungschaos", das nicht dem Kindeswohl dient

Im besten Fall, so Kuby, habe das Kind, das aus einem Leihmutterschaftsarrangement entsteht, Erbgut von einem oder beiden Eltern, mit denen es anschließend aufwachse. „Im schlechtesten – und häufigeren  - Fall wird es sein Leben lang mit dem Schicksal einer vollkommen unbekannten Herkunft zurechtkommen müssen.“

Zudem besteht für Kuby die Gefahr eines „Beziehungschaos“, das nicht dem Wohl des Kindes diene. „Wenn man die die natürlichen Kriterien für familiäre Beziehungen an Leihmutterschaft anlegt, kann das Kind bis zu sechs Erwachsene haben, die ihm gegenüber Elternrechte geltend machen können.“ Es bestehe die Frage, wer rechtlich anerkannt werden sollte, wenn es zu einem Konflikt komme, so Kuby, die in München und Santiago de Chile Philosophie studierte.

Kind stets das erste Opfer, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen

Das Kind seit stets das erste Opfer, sollte es zu einem Rechtsstreit darüber kommen, wem es letztendlich „gehört“, jedoch bei weitem nicht das einzige. „Gleich danach folgt die Leihmutter, die aus ihrem Bauch ein lukratives Geschäft macht, aber oft unterschätzt, wie sehr sich in neun Monaten eine emotionale und körperliche Bindung zum heranwachsenden Kind in ihrem Bauch aufbaut.“ Leihmutter seien allerdings verpflichtet, eine ganze Liste von Klauseln zu unterschreiben, die sie zum Verzicht auf rechtliche Ansprüche zwingen, sollten sie sich emotional so an das Kind binden, dass es es nach der Geburt nicht mehr abgeben wollten.

DT/mlu

Sind deutsche Behörden und Gerichte bei der Anerkennung von im Ausland in Auftrag gegebenen Leihmutterschaften zu nachgiebig? Und wie realistisch ist die Unterscheidung zwischen kommerzieller und altruistischer Leihmutterschaft? Die Antworten erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 22. November 2018.

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Kindeswohl Leihmutterschaft Leihmütter Menschenrechte

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