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Kramp-Karrenbauer will weiter an § 219a festhalten

In der Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen befinde sie sich in einem guten Austausch mit der SPD-Vorsitzenden Nahles, so die neue CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Gleichzeitig betonte sie, die gesamte Partei in die Lösungsfindung einbinden zu wollen.
Kramp-Karrenbauer bekräftigt Werbeverbot für Abtreibungen
Foto: Wolfgang Borrs (NDR) | Bat um Respekt und Verständnis, dass es sich um erste Gespräche handele, die noch nicht beendet seien: die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer.

Die neue CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hält an ihrer Position fest, das Werbeverbot für Abtreibungen nicht abschaffen zu wollen. Gleichzeitig wolle sie Frauen im Schwangerschaftskonflikt einen leichten Zugang zu Informationen ermöglichen. Dies betonte Kramp Karrenbauer, die am vergangenen Freitag mit knapper Mehrheit zur CDU-Parteichefin gewählt wurde, in der ARD-Talksendung „Anne Will“.

AKK: "Sind noch nicht am Ende unserer Diskussion"

Über das weitere Vorgehen in der Debatte um den Paragrafen 219a, der es Ärzten verbietet, für Abtreibungen zu werben, habe sie am Sonntag Abend mit der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles telefonisch gesprochen, so Kramp-Karrenbauer weiter. „Wir sind da in einem guten Austausch, aber wir sind auch noch nicht am Ende unserer Diskussion“, äußerte sich die 56-Jährige. Die SPD will das Werbeverbot abschaffen.

Kramp-Karrenbauer sieht die Regierung nun in der Pflicht, einen Vorschlag zu machen, der in den beiden Regierungsparteien konsensfähig ist. Sie wolle die gesamte Partei in die Diskussion mit einbinden. Zudem bat Kramp-Karrenbauer um Respekt und Verständnis, dass es sich um erste Gespräche handele, die noch nicht beendet seien, und sie daher „nicht Abends im Fernsehen verkündet, was man in den nächsten Tagen miteinander tun wird“.

Schulz drängt auf Gewissensentscheidung

In der gleichen Sendung drängte der ehemalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz darauf, die Abstimmung über den Paragrafen 219a zur Gewissensentscheidung zu erklären. Wenn die Abgeordneten der Union den Fortbestand des Werbeverbots als eine ethische Frage betrachteten und sie einer Streichung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmen könnten, müsse man dies respektieren, so Schulz.

Er selbst könne ein Werbeverbot für Abtreibungen nur schwer mit seinem Gewissen vereinbaren.  „Warum soll ein Arzt nicht sagen dürfen, ich mache das, wenn eine Frau zu mir kommt und diesen Eingriff haben möchte, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben?“, fragte Schulz. Dass Ärzte damit rechnen müssten, kriminell zu handeln, sei ein „unhaltbarer Zustand“.

DT/mlu

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