In den Debatten um Recht und Gesetz in unserem demokratischen Rechtsstaat ist oft und gern die Rede vom Naturrecht, auf dem unsere Rechtsordnung aufbaut und dem unsere Gesetze entsprechen sollen. Zuletzt war dies häufig der Fall in der Diskussion um die sogenannte „Ehe für alle“: Mehrfach wurde darauf verwiesen, das Naturrecht stehe einer Veränderung des Ehebegriffs im Wege, oder auch: vom Naturrecht sei klar, dass eine Ehe immer die seelische und körperliche Verbindung eines Mannes und einer Frau sei. Leider, und dies muss in aller Deutlichkeit so klar gesagt werden, ist dies durchaus nicht so klar, denn der Begriff vom Naturrecht ist zunächst schillernd und weniger eindeutig, als manchen lieb ist. Zunächst meint ...
Kolumne: Person, Staat und Naturrecht
Von Professor Peter Schallenberg