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Kinderrechte „keine Notwendigkeit“

Der sächsische Verfassungsrichter Arnd Uhle sieht keine Notwendigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
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Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) | Bereits durch das Grundgesetz seien Kinder selbstverständliche Träger der verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte.

Der sächsische Verfassungsrichter Arnd Uhle sieht keine Notwendigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Es gibt keine verfassungsrechtliche Schutzlücke“, so Uhle im Gespräch mit der „Tagespost“. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht jedoch vor, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Uhle hält dagegen: Bereits heute schütze das Grundgesetz Kinder in „geradezu vorbildlicher Weise“. „Kinder sind unter der Geltung des Grundgesetzes kraft ihres Menschseins selbstverständlicher Träger der verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte.“ Einer ausdrücklichen Aufnahme neuer Kinderrechte, so Uhle, bedürfe es daher nicht.
Sollten Kinderrechte dennoch in die Verfassung eingeführt werden, wäre dies für den Professor und Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht ein „Paradigmenwechsel“. Dieser hätte vielfältige Auswirkungen, betont Uhle. Gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung könnte einer staatlichen Kindergartenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Tendenziell sei festzustellen: „Bei Kinderrechten gewinnt weniger das einzelne Kind an Rechten, sondern vielmehr der Staat an Bestimmungsmacht.“

Das ausführliche Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 01. März 2018.
DT

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