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Keine „Lex Hänel“

Was von dem Kompromiss im Streit um den § 219a zu halten ist – Ein Kommentar. Von Stefan Rehder
Wie es nach dem Kompromiss zum § 219a weitergeht
Foto: Silas Stein (dpa) | Hänel und ihre Anhänger scheinen den Staat mit einem Supermarkt zu verwechseln, an dessen Kasse man nur laut genug quengeln müsse, um auch solche Wünsche erfüllt zu bekommen, die das Sortiment gar nicht vorsieht.

Historiker werden den seit über einem Jahr andauernden parlamentarischen Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) einmal als einen an Fake-News reichen Sturm im Wasserglas kategorisieren und zu den Akten legen. Ob der Kompromiss, den die Verhandlungsführer von Union und SPD inzwischen vorgelegt haben, aber auch die reichlich aufgebauschte See zu beruhigen vermag, steht auf einem ganz anderen Blatt und kann nur abgewartet werden.

Bundesregierung will an Werbeverbot festhalten

Fakt ist: Bliebe es bei den Eckpunkten, auf die sich Kanzleramtsminister Helge Braun, Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) sowie Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) jetzt geeinigt haben, dann bliebe das Werbeverbot für vorgeburtliche Kindstötungen unangetastet. Ärzte und Kliniken, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, sollen damit auch in Zukunft – etwa auf ihrer Homepage – nicht werben dürfen. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss – je nach Schwere des Vergehens – auch künftig mit einer Geld- oder Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Allerdings sollen Ärzte und Kliniken künftig wohl auch im Netz darüber informieren dürfen, wo abtreibungswillige Schwangere die Kontaktdaten der Praxen und Kliniken erhalten, die Abtreibungen vornehmen. Bislang ist dies „nur“ im Rahmen von Arzt-Patienten-Gesprächen oder einer Schwangerschaftskonfliktberatung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle statthaft, an deren Ende die Schwangere auch jenen Schein erhält, der ihr nach dem Willen des Gesetzgebers eine straffreie Abtreibung ermöglicht. Bereitgestellt und aktualisiert werden sollen solche Listen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Bundesärztekammer.

Kaum Änderungen am Status quo

Wie wenig der Kompromiss – wenn es bei ihm bliebe – am Status quo ändert, lässt sich auch daran ablesen, dass sich die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verurteilte Allgemeinärztin Kristina Hänel und die noch vor Gericht stehenden Kasseler Frauenärztinnen Nora Száz und Natascha Nicklaus in einer gemeinsamen Erklärung jetzt „entsetzt“ zeigen.

Eine „Lex Hänel“, welche die Gießener Ärztin zufrieden stellen könnte, der die Justiz ein „hartnäckiges Negieren der Rechtslage“ attestiert, soll es offenbar nicht geben. Ohnehin scheinen Hänel und ihre zahlenmäßig recht überschaubaren Anhänger den Staat mit einem Supermarkt zu verwechseln, an dessen Kasse man nur laut genug quengeln müsse, um auch solche Wünsche erfüllt zu bekommen, die das Sortiment gar nicht vorsieht. Da ist es gut, wenn zumindest Judikatur und Exekutive auch einmal unmissverständlich signalisieren: Wir sind hier nicht bei „wünsch bei Dir was“, sondern bei „so isses“.

Widerstand bei der SPD

Offen ist, ob die Legislative das genauso sieht. Dass es unter den gewählten Volksvertreter die Neigung gibt, auch dem letzten potenziellen Wähler noch die Wünsche von den Augen abzulesen, lässt sich zumindest nicht leugnen. In der ehemaligen Volkspartei SPD ist diese derzeit besonders ausgeprägt. Auch deshalb gibt es in ihrer Bundestagsfraktion viel Widerstand gegen von den Verhandlungsführen ausgehandelten Kompromiss. Ob und wie weit die noch zu findenden genauen rechtlichen Formulierungen dem am Ende Rechnung zu tragen versuchen, muss beobachtet werden. Die CDU baut jedenfalls schon einmal vor. So heißt es auf der Homepage der Christdemokraten: „Mit der jetzt in Aussicht gestellten Regelung wird sich die CDU intensiv befassen, sobald der genaue Gesetzesvorschlag vorliegt. Dabei werden wir insbesondere Wert darauf legen, dass durch die Vorschläge keine Abschaffung des Werbeverbots durch die Hintertür erfolgt.“

Das lässt zwar hoffen. Eine Garantie, dass es am Ende nicht doch anders kommt, ist es nicht.

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