Der Jura-Professor Jörg Benedict hält die Homo-„Ehe“ für verfassungswidrig. Der Bundestag habe mit einfacher Parlamentsmehrheit die gesetzliche Definition der „Ehe“ geändert, erklärte Benedict im Gespräch mit der „Tagespost“. „Diese ,Öffnung' der Ehe steht im Widerspruch zum Ehebegriff des Grundgesetzes“, so Benedict, der auch bei der „Demo für alle“ als Redner auftrat. Wolle man der gesellschaftspolitischen Legitimation der „Ehe für alle“ auch eine seriöse verfassungsrechtliche verschaffen, ginge das nur „durch ein die Verfassung änderndes oder ergänzendes Gesetz“. Der Jurist betonte, dass sich die Verfassung weder durch einen gesellschaftlichen Wandel ändere, „noch lässt sie sich durch einfache Parlamentsmehrheit uminterpretieren“. Er ist jedoch skeptisch, dass sich das Bundesverfassungsgericht gegen die Homo-„Ehe“ positioniert. „Zuerst wird das Ergebnis gefunden und dann hierfür die Begründung gesucht“, so Benedict. Maßgeblich für das Ergebnis sei die politische Grundstimmung der Richter. Die „Egalisierung und Erosion klassischer bürgerlicher Wertvorstellungen“ entspreche einer kulturgeschichtlichen Entwicklung, die tieferliegende Wurzeln habe. Im Großen und Ganzen ist Benedict aber dennoch der Meinung, dass der deutsche Rechtsstaat sich „noch in einer guten Verfassung“ befindet.
Das ausführliche Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 25. Januar.
DT/mlu