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„Jedes Kind ist in den Augen Gottes sehr gut“

Kardinal Woelki kritisiert Bluttest auf Down-Syndrom und Werbung für Abtreibung – Wo Menschen sich zu Herren uber Leben und Tod aufwürfen, hätten sie den Weg der Menschlichkeit bereits verlassen.
Kritik von Kardinal Rainer Maria Woelki wegen Bluttests auf Down-Syndrom und Werbung für Abtreibung
Foto: Federico Gambarini (do)/dpa | Der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, hat am „Fest der unschuldigen Kinder“ Bluttests auf Down-Syndrom und Werbung für Abtreibung kritisiert.

Der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, hat allen gedankt, „die für den Schutz des Lebens, insbesondere gerade auch für den Schutz des ungeborenen Lebens eintreten, die beten und opfern, die sich politisch oder wie auch immer für den Lebensschutz engagieren“. In seiner Predigt am „Fest der unschuldigen Kinder“ (28. Dezember) im Kölner Dom sagte Woelki: „Wo sich Menschen zu Herren uber Leben und Tod aufwerfen, haben sie den Weg der Menschlichkeit bereits verlassen.“ Das gelte „auch fur die Gesellschaft, auch fur unseren Staat“. Christen würden sich „nie damit abfinden, dass in unserem Land von nicht wenigen die tausendfache Abtreibung als die Normalitat einer liberalen, humanen und aufgeklarten Gesellschaft ausgegeben“ werde. Menschenwurde und Schutz des Lebens seien „allgemeingultige und unveraußerliche Grundrechte eines jeden Menschen“. Diese zu verteidigen sei daher auch „keine katholische Sonderlehre“.

„Ihre gottgewollte Zukunft wird vernichtet“

Ausgehend von dem von König Herodes befohlenen Kindermord in Bethlehem, dessen Opfern die Kirche am „Fest der unschuldigen Kinder“ gedenkt, kritisierte Woelki, dass sich in der unsere heutigen Gesellschaft „ein Bild vom Menschen“ durchgesetzt habe, „in dem Behinderung und Gebrechlichkeit als Schaden – als vermeidbarer Schaden – angesehen“ werde. „So darf es denn auch vom Jahre 2021 an eine Leistung der Krankenkassen sein, vorgeburtliche Bluttests auf das Down-Syndrom bei Risikoschwangerschaften durchzufuhren.“ Zwar sollten die Kosten nur bei besonderen Risiken und zur Abklärung von Auffälligkeiten übernommen werden. „Aber wir wissen alle, worauf dieser Bluttest hinaus lauft: ein positives Ergebnis wird in den meisten Fallen das endgultige Lebens-Negativ fur Kinder mit Down-Syndrom sein. Ihre gottgewollte Zukunft wird vernichtet“, so Woelki weiter.

Eine derartige nicht-invasive Pranataldiagnostik (NIPD) habe in der Regel „nur ein Ziel, namlich: die Verhinderung eines Lebens mit Behinderung!“ Die dem vorausliegende Grundhaltung betreffe „sowohl das vorgeburtliche Leben wie auch das derjenigen, die bereits geboren sind: Die fortgesetzte Ausweitung der NIPD fuhre „namlich zu einer bestandig zunehmenden Diskriminierung von Menschen mit Behinderung – so als konne der medizinische Fortschritt die Norm dazu bestimmen, was lebens- und was lebensunwert ist“, so Woelki. Für Christen dagegen könne „diese Norm allein von Gott gesetzt werden! Er hat sie in seine Schopfung eingeschrieben. Sie gehort zu unserem Geschaffen-, zu unserem Geschopf-Sein von Beginn an. Es ist keine abstrakte, keine komplizierte, keine unverstandliche Norm. Es ist das einfache Gutheißen des Lebens. ,Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Und es war sehr gut‘ (Gen1,31),“ „Gott allein ist der Herr des Lebens, der es schafft und der allein es auch wieder zuruckfordern kann. Jeder Mensch, jedes Kind – geboren oder ungeborenen – ist in den Augen Gottes gut, sehr gut sogar, ist, so wie es ist – vom Augenblick seiner Zeugung an – ein von Gott gewolltes und geliebtes Kind“, so Woelki weiter.

„Werbung für Abtreibung ist Werbung für einen Straftatbestand!“

Auch auf den Streit um das „Werbeverbot für Abtreibungen“ (§ 219a StGB) ging der Kölner Kardinal in seiner Predigt ein. Viele wüssten „augenscheinlich gar nicht mehr, dass Abtreibung weiterhin strafbar ist und der Abbruch einer Schwangerschaft allenfalls nur in Ausnahmefallen und nach einer erfolgten Pflichtberatung straffrei bleibt.“ Sollte zukunftig im Internet oder anderweitig in offener oder kommerzialisierender Weise fur Abtreibungen geworben werden durfen, so kame dies einer weiteren Verharmlosung der Durchfuhrung von Schwangerschaftsabbruchen gleich. „Werbung fur Abtreibung, liebe Schwestern und Bruder, ist Werbung fur einen Straftatbestand! Und das ist kriminell! Hier entkriminalisieren zu wollen, bedeutet einen weiteren Dammbruch. Nicht fur das Toten ist Werbung angesagt! Angesagt ist Werbung fur das Leben! Niemand, habe das Recht, „uber menschliches Leben zu verfugen, auch nicht in den ersten 12 Wochen.“

„Gott“, beschloss Woelki seine Predigt, sage sein „Ja“ „zum Leben eines jeden Menschen“. „Setzen wir diesem gottlichen ,Ja‘ nicht unsere Gleichgultigkeit oder gar unser ,Nein‘ entgegen. Gott ist ein Freund des Lebens. Seien wir alle mit ihm als weihnachtliche Menschen Freunde des Lebens.“

DT

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