Israel besitzt keine Verfassung, sondern verabschiedet seit seiner Entstehung Grundgesetze, deren Summe am Ende die Verfassung ergeben wird. Im Juli verabschiedete der Staat das 14. Grundgesetz, und das bisher umstrittenste: das sogenannte Nationalstaatsgesetz. Seit 1985 definiert sich der Staat Israel per Grundgesetz ausdrücklich als ein „jüdischer und demokratischer Staat“. In dem im Sommer verabschiedeten Nationalstaatsgesetz wird jedoch im ersten Paragraphen festgelegt: „Das Recht auf nationale Selbstbestimmung im Staat Israel ist dem jüdischen Volk eigen.“
Katholische Ordinarien äußern Sorge in schriftlicher Erklärung
Da im Nationalstaatsgesetz weder der demokratischer Charakter des Staates noch der besondere Schutz der darin lebenden Minderheiten erwähnt wird, sehen die katholischen Ordinarien die Gefahr, dass durch dieses Gesetz verfassungsrechtliche Grundsätze definiert würden, „nach denen jüdische Bürger gegenüber anderen Bürgern privilegiert werden sollen“. Dies schreiben die Ordinarien in einer Erklärung zu dem Gesetz.
„Als religiöse Führer der katholischen Kirche rufen wir die Behörden auf, dieses Grundgesetz aufzuheben und allen zu versichern, dass der Staat Israel das Wohlergehen und die Sicherheit aller seiner Bürger fördern und schützen will“, heißt es in der Erklärung weiter.
Knesset-Abgeordneter bringt Änderungsantrag ein
In der Knesset hat Benjamin Ze'ev Begin, Abgeordneter der Regierungspartei Benjamin Netanyahus und der Sohn des ehemaligen Premierministers Menachem Begin, nun einen Antrag auf Gesetzesänderung eingereicht. Ein Zusatz soll festlegen, dass der Staat gleiche Rechte für alle seine Bürger gewährleistet.
DT
Ob der Antrag auf Gesetzesänderung Chancen auf Erfolg hat, oder ob die katholische Minderheit fürchten muss, durch das Nationalstaatsgesetz benachteiligt zu werden, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 15. November 2018. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.