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IGFM: Abschiebung christlicher Flüchtlinge in den Iran stoppen

Die jüngsten Abschiebefälle in die Islamische Republik Iran zeigten, dass Neuchristen, die den Islam verlassen haben, dort mit dem Tod bedroht seien, beklagt Martin Lessenthin von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).
Debatte um Abschiebungen von konvertierten Flüchtlingen
Foto: Julian Stratenschulte (dpa) | In der „Tagespost“ schreibt Lessenthin, dass Seehofer die Augen nicht vor der Gefahr verschließen dürfe, die für konvertierte Christen im Iran bestehe

Die Abschiebung von christlichen Flüchtlingen in den Iran muss ausgesetzt werden – das fordert Marthin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Die jüngsten Abschiebefälle in die Islamische Republik Iran zeigten, dass Neuchristen, die den Islam verlassen haben, dort mit dem Tod bedroht seien und mit Anklagen vor Gerichten und Gefängnis rechnen müssten, so Lessenthin in einem Beitrag für die „Tagespost“.

Innenminister Seehofer will Ex-Muslime in den Iran abschieben

Anlass ist das Vorhaben von Bundesinnenminister Seehofer, eine Gruppe von etwa 30 ehemaligen, nun aber christlich getauften, Muslimen in ihre Heimatländer abzuschieben. Dagegen hatte sich bereits der ehemalige Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Volker Kauder ausgesprochen.

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In der „Tagespost“ schreibt Lessenthin, dass Seehofer die Augen nicht vor der Gefahr verschließen dürfe, die für konvertierte Christen im Iran bestehe. „Nach dem im Iran geltenden islamischen Recht kann der ,Abfall vom Islam' mit dem Tod bestraft werden.“ Häufig aber würden die eigentlichen Haft- oder Hinrichtungsgründe von der iranischen Justiz verschleiert und Konvertiten anderer „Straftaten“ beschuldigt, beklagt Lessenthin.

Deutsche Gerichte ignorieren die Bedrohungslage oft

Ein zusätzliches Problem bestehe darin, dass deutsche Gerichte und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die tatsächliche Bedrohungslage häufig ignorierten und zum Teil „durch Unwissen und dümmliche ,Ratschläge'“ erschreckten. Manchmal werde vor Gericht sogar behauptet, eine Konversion sei vorgetäuscht. Hier widerspricht Lessenthin deutlich: „Wer Christ ist und einer Gemeinde angehört, entscheiden noch immer die Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften selbst.“

DT/mlu

 

Wie die zweifelhaften Ratschläge von Gerichten und dem Bamf lauten, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“.

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