Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will sogenannte Konversionstherapien für Homosexuelle verbieten. „Homosexualität ist keine Krankheit und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig. Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben“, erklärte Spahn (CDU) vergangene Woche im Interview mit der „Tageszeitung“ (taz).
Gesetz müsse "klar genug sein, damit es Wirkung entfaltet"
Zudem kündigte Spahn an, das Gespräch mit der zuständigen Ressortkollegin, Justizministerin Katarina Barley (SPD), suchen zu wollen. Das Gesetz müsse „klar genug sein, damit es Wirkung entfaltet“. Deshalb müsse das Verbot sowohl im Berufsrecht der Ärzte, als auch im Sozialrecht und im Strafrecht geregelt werden.
Keine Vergütung für Angebot der Konversionstherapie
Wörtlich sagte Spahn: „Das Berufsrecht sollte regeln, dass es Konsequenzen für die Ausübung des Berufs hat, wenn jemand diese Therapien anbietet. Im Sozialrecht sollte erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf. Für das Strafrecht ist noch fraglich, welches Strafmaß angemessen ist. Die Grünen wollten damals eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Das finde ich nicht übermäßig abschreckend.“
DT
Warum Jens Spahn weder das Recht hat, Konversionstherapien zu verbieten, noch sich dabei auf Gott berufen kann, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 21. Februar 2019.