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Homo-"Ehe" in Österreich: Ex-Höchstrichter kritisiert Verfassungsgerichtshof

Der Entscheid zur Öffnung der Ehe sei schlecht hergeleitet, mangelhaft begründet und ebne Homosexuellen nicht sicher den Weg zur Ehe, meint der ehemalige Höchstrichter Hans-Georg Ruppe.
Symbolbild: Gleichgeschlechtliche Ehe
Foto: Jörg Loeffke (KNA) | Anlass für die Kritik Ruppes ist das am 4. Dezember veröffentlichte Urteil des VfGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat.

Massive Kritik an der Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Öffnung der "Ehe für alle" erhebt der ehemalige Höchstrichter Hans Georg Ruppe: Der VfGH habe mit seiner Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle "zu viel und zu wenig aufgehoben und das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet". Das berichtete "Die Presse" am Montag im "Rechtspanorama" über einen Vortrag des emeritierten Grazer Finanzrechtlers, der bis 2012 dem Höchstgericht angehörte und sich jüngst im Rahmen eines Symposiums für den verstorbenen VfGH-Präsidenten Karl Korinek zur Entscheidung des höchsten österreichischen Gerichts geäußert hatte.

Anlass für die Kritik Ruppes ist das am 4. Dezember veröffentlichte Urteil des VfGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten, sollte der Gesetzgeber bis dahin keine andere Regelung treffen. Die Eingetragene Partnerschaft steht dann auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Konkret hat der VfGH verfügt, dass im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB/Paragraf 44) im Blick auf die Ehedefinition die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" aufgehoben wird, weil diese gleichheitswidrig sei. Gleiches gilt für jene Wortfolgen im Gesetz über die Eingetragenen Partnerschaft, die dieses Rechtsinstitut auf gleichgeschlechtliche Paare beschränken.

An diesem künftig geänderten Eheparagrafen im ABGB setzt Ruppe mit seiner Kritik an. Weil die gesetzliche Bestimmung nach wie vor festschreibe, dass mit der Ehe zwei Personen den Willen erklären, Kinder zu zeugen, könnte eine Personenstandsbehörde einem gleichgeschlechtlichen Paar auch nach dem 31.12.2018 die Ehe mit dem Argument verweigern, die Zeugung von Kindern sei in dieser Partnerschaft ausgeschlossen. Die VfGH-Entscheidung ebnet Homosexuellen daher nicht sicher den Weg zu Ehe. Die Heiratswilligen müssten in diesem Fall erneut den VfGH anrufen. Das Höchstgericht müsste in der Folge erklären, weswegen "das bisher tragende Argument für die Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren nicht mehr zählt: dass nämlich nur letztere Kinder in die Welt setzen können".

DT/KAP

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