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Hessens Justizministerin verteidigt Werbeverbot für Abtreibungen

Die Christdemokratin Eva Kühne-Hörmann sieht die in Paragraf 219a festgelegten Regeln als Teil eines ganzheitlichen Schutzkonzepts für das ungeborene Leben. Sollte dieses wegfallen, fürchtet sie „tendenziöse“ Informationen für Schwangere.
Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann
Foto: Boris Roessler (dpa) | Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sieht den Paragrafen 219a als Teil des vor mehr als 20 Jahren geschaffenen ganzheitlichen Schutzkonzepts für das ungeborene Leben.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat in der Diskussion um das Werbeverbot für Abtreibungen den Paragrafen 219a verteidigt. „Diese Regeln sind richtig“, erklärte die CDU-Politikerin im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag). Als Arzt müsse man respektieren, dass die erste Anlaufstelle für Schwangere, die abtreiben wollten, allein die neutralen Beratungsstellen seien. Den Paragrafen 219a sieht Kühne-Hörmann als Teil des vor mehr als 20 Jahren geschaffenen ganzheitlichen Schutzkonzepts für das ungeborene Leben.

Zudem wies die 56-Jährige darauf hin, dass es nicht darum gehe, dass Frauen nicht das Recht haben sollten, sich zu informieren. „Im Gegenteil, jede schwangere Frau soll Zugang zu einer guten und ergebnisoffenen Beratung haben. Dafür wurden die Beratungsstellen ja geschaffen“, so die Justizministerin. Kühne-Hörmann zweifelt jedoch daran, dass ein Arzt ergebnisoffen beraten würde, „wenn er gleichzeitig ein finanzielles Interesse daran hat, dass die Entscheidung in eine gewisse Richtung ausfällt“. Kühne-Hörmann sieht im Falle einer Abschaffung des Werbeverbots die Gefahr, dass es für Frauen sogar schwieriger werden würde, an seriöse Informationen zu kommen. „Das Risiko würde steigen, dass sie tendenziös informiert werden. Es geht darum, eine neutrale Beratung zu garantieren“, so die Christdemokratin.

Die neutralen Beratungsstellen sieht Kühne-Hörmann als „so gut, dass sie noch mal Argumente einbringen, an die manche nicht denkt“. Sie seien für schwangere Akademikerinnen ebenso da wie für junge Mädchen in Not. Zudem übten sie eine Warnfunktion aus, sich der Tragweite der Entscheidung noch einmal bewusst zu werden. Kühne-Hörmann wörtlich: „Es bleibt immer eine hochemotionale Entscheidung, bei der Eine-Nacht-darüber-Schlafen dazu führt, dass junge Frauen noch einmal andere Fragen stellen.“

DT/mlu

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Eva Kühne-Hörmann Schwangerschaftsabbruch

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