Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Politik

Grünes Licht für Homo-„Ehe“

In Österreich gibt die Regierung den Widerstand gegen die „Ehe für alle“ auf – In Deutschland ist eine Klage vor dem Höchstgericht zu erwarten.
Ehe für alle in Österreich und Deutschland
Foto: Ralf Hirschberger (ZB) | „Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung ist so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden kann, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge", so die ...

Vor einem Jahr wurde die Ehe in Deutschland für homosexuelle Paare geöffnet, jetzt auch in Österreich. Die nicht-sozialistische Regierung in Wien kapitulierte nicht vor der linken und liberalen Opposition, sondern vor dem Verfassungsgerichtshof, der sich mit seinem Urteil vom 4. Dezember 2017 zum Gesetzgeber aufschwang. Juristen und die katholische Kirche hatten der ÖVP/FPÖ-Regierung einen rechtssicheren Ausweg zu zeigen versucht, doch in der Vorwoche gaben die Regierungsparteien grünes Licht für die „Ehe für alle“.

Schönborn: Ehe hat entscheidend mit der Weitergabe des Lebens zu tun

Österreichs Bischofskonferenz hatte gewarnt: „Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung ist so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden kann, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge.“ Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn meinte: „Die Ehe hat entscheidend mit der Weitergabe des Lebens zu tun, mit der Generationenfolge der Menschheit, in der wir selber stehen.“ Jetzt klagen Vertreter der Kirche, die Regierung habe nicht einmal versucht, die Ehe zu retten. Und sie warnen vor einer Legalisierung der Leihmutterschaft als logischem nächsten Schritt.

Deutschland: Normenkontrollklage gegen Homo-"Ehe" möglich

In Deutschland dagegen wollen manche die Homo-„Ehe“ durch eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Dafür bräuchte es rund 160 Abgeordnete, ein Viertel des Bundestages. 226 Abgeordnete von CDU und CSU hatten 2017 gegen das Gesetz gestimmt. Wenn man es ernst meinte, wären 160 schnell beisammen. Auch haben die Karlsruher Richter die Ehe mehrfach als „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ definiert.

DT/sb

 

Könnte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben? Und wie kam es, dass die Regierungsparteien in Österreich grünes Licht für die "Ehe für alle" gaben? Lesen Sie dazu das Thema der Woche in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 18. Oktober.

Themen & Autoren
Bundesverfassungsgericht CDU CSU Deutscher Bundestag Ehe für alle Leihmutterschaft

Weitere Artikel

Lebensrechtler und Elternverbände kritisieren Votum des Europäischen Parlaments zum Elternschaftszertifikat teils scharf.
15.12.2023, 18 Uhr
Meldung
AfD-Abgeordnete sollen nicht mehr zum Michaelsempfang der DBK eingeladen werden. Menschlich nachvollziehbar, aber auch professionell?
01.03.2024, 18 Uhr
Sebastian Sasse

Kirche

Der Kurienkardinal meint, die Aussagen des Papstes zu Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland aus dem Kontext gerissen worden seien.
18.03.2024, 14 Uhr
Meldung
Wir sind gerufen, Fürsprecher zu sein für die Welt. Dazu spornt uns die Geschichte des Mose an, erklärt Papst Franziskus in seinen Gebetskatechesen.
17.03.2024, 17 Uhr
Papst Franziskus