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Gericht in Nottingham hebt Unterlassungsanordnung gegen Lebensrechtler auf

Ein britischer Lebensrechtler veranstaltet vor einer Abtreibungsklinik in Nottingham eine 40-tägige Gebetswache und wird deshalb vom Stadtrat mit einer Unterlassungsanordnung abgestraft. Diese hat ein Gericht nun wieder aufgehoben.
Foto: 40Daysforlife | „Wir sind sehr erfreut, dass das Gericht unser Recht zu beten und unsere Ansichten in der Öffentlichkeit zu vertreten, bestätigt hat“, erklärte der 61-jährige Edwards dem „Catholic Herald“ zufolge.

Ein Gericht in der britischen Stadt Nottingham hat eine Unterlassungsanordnung gegen den Veranstalter einer Gebetswache für das Leben aufgehoben. Darüber berichtet die britische katholische Zeitung „The Catholic Herald“ in ihrer Online-Ausgabe. Die Unterlassungsanordnung sei „einfach nicht gerechtfertigt“, lautete die Begründung des Gerichts. Zuvor hatte der Stadtrat von Nottingham eine einstweilige Verfügung gegen den Lebensrechtler John Edwards angeordnet, weil er eine 40-tägige Gebetswache vor einer Abtreibungsklinik in Nottingham organisiert hatte, so der „Catholic Herald“.  Damit hätte er Menschen abschrecken können, die die Klinik aufsuchen wollten, so die Argumentation des Stadtrats.

In einer Gerichtsanhörung urteilte der vorsitzende Richter nun jedoch, dass die Unterlassungsanordnung sämtlicher Beweise als Grundlage entbehre und hob sie somit wieder auf. Es bestehe auch nicht die Notwendigkeit, in dem Fall ein Gerichtsverfahren zu eröffnen. „Wir sind sehr erfreut, dass das Gericht unser Recht zu beten und unsere Ansichten in der Öffentlichkeit zu vertreten, bestätigt hat“, erklärte der 61-jährige Edwards dem „Catholic Herald“ zufolge. Bei der Unterlassungsanordnung habe es sich schlicht um einen „fehlgeleiteten“ Versuch des Stadtrats gehandelt, das Recht auf Meinungsfreiheit einzuschränken, nur weil man die vertretene Meinung nicht teilte, so Edwards weiter. Die Gebetswache bezeichnete er als „friedlich“ und wies darauf hin, dass die Teilnehmer im Stillen gebetet und Plakate gezeigt hätten, die keine verstörenden Bilder zeigten.

DT/mlu

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