Frankreichs Senat diskutiert am heutigen Dienstag über einen Gesetzentwurf der Kommunisten, mit dem ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung festgeschrieben werden soll. Das berichtet die Zeitung „La Croix“. Der Professor für Verfassungsrecht, Jean-Philippe Derosier, wertet den Vorstoß als „rein symbolisch“. Dies würde an der Rechtslage nichts ändern, die bereits so im Gesundheitsgesetz festgelegt sei.
Um die französische Verfassung zu ändern, muss die Änderung zunächst von der Nationalversammlung und vom Senat verabschiedet werden. Anschließend muss sie durch ein Referendum oder durch zwei Drittel der Abgeordneten des Senats und der Nationalversammlung ratifiziert werden. - 2016 wurden laut dem Bericht in Frankreich 211 900 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet.